Am Bergwerk Reden wird Grubenwasser aus 800 Metern Tiefe nach oben befördert. (Foto: Imago/Becker&Bredel)

Entscheidung über Grubenflutung vertagt

  20.12.2017 | 16:21 Uhr

Die Richter haben die Entscheidung über eine Klage der Gemeinde Nalbach gegen das Bergamt zunächst vertagt. Vor dem Verwaltungsgericht waren Gegner und Befürworter einer Grubenflutung aufeinandergetroffen. Dabei ging es nicht um die aktuellen Pläne der RAG zur Teilflutung der Saar-Bergwerke, sondern um einen Vorgang aus dem Jahr 2013. Die Entscheidung könnte einen Hinweis darauf geben, wie die Justiz zum Thema Grubenflutung steht.

Die Gemeinde Nalbach um ihren Bürgermeister Peter Lehnert klagt gegen das Bergamt Saarbrücken. Dieses hatte 2013 der RAG erlaubt, die Grube Ensdorf bis zur 14. Sohle auf -400 Meter unter Normalnull zu fluten. Die RAG hatte daher die Pumpen zunächst abgeschaltet, musste sie 2015 aber wieder anfahren: Die Gemeinde hatte Widerspruch gegen die Genehmigung des Bergamts eingelegt und ein solcher hat laut Gesetz aufschiebende Wirkung.

Die Vertreter aus Nalbach sind sich sicher: Ein Grubenwasser-Anstieg wie ihn die RAG durchführen möchte, birgt Gefahren: Die Rede ist von Hebungen und Gebäudeschäden, das Trinkwasser könne verunreinigen und es könne wieder zu - dann flutungsbedingten - Bergbaubeben kommen. Die RAG sieht das anders. Insbesondere Gefahren für das Trinkwasser seien auszuschließen, sind sich die Verantwortlichen bei dem Konzern sicher.

Fingerzeig für die Zukunft

Bergbaubetroffene und Flutungsgegner auch außerhalb Nalbachs hatten nun mit Spannung auf das geblickt, was sich bei Gericht in Saarlouis abspielte. Sie erhofften sich zumindest einen Fingerzeig darauf, wie die saarländische Verwaltungsgerichtsbarkeit die Gefahren eines Grubenwasseranstiegs einschätzt. Das könnte auch noch wichtig werden für mögliche Verfahren, zu denen es im Falle einer Genehmigung der nun beantragten Groß-Flutung kommen könnte. Jetzt müssen sich beide Seiten weiter gedulden. Die Richter vertagten die Entscheidung auf frühestens Mitte Februar 2018.

Auch ohne konkrete Entscheidung werten die Bergbau- und Flutungsgegner den Prozesstag als einen - wie es hieß - "Riesenerfolg". Brachte das Gericht doch einen Aspekt zur Sprache, den selbst die Klägerseite übersehen hatte: Es geht um die wasserrechtliche Seite der Flutungsgenehmigung. Als die Behörden der RAG 2013 erlaubt hatten, das Bergwerk bis auf -400 Meter volllaufen zu lassen, seien sie davon ausgegangen, dass es sich um dasselbe Grundwasser handele. Das aber zweifelt das Gericht offenbar an, denn auf dem Weg nach oben könnten ja durchaus auch Schadstoffe aufgenommen werden.

Petition und Volksinitiative

Derzeit werden im Saarland jährlich über 17 Millionen Kubikmeter Wasser aus den Gruben nach oben abgepumpt. Die RAG hat beim Oberbergamt beantragt, Pumpen abzustellen und in einem ersten Schritt das Grubenwasser im Land auf bis zu -320 Meter ansteigen zu lassen. Gegner fürchten massive Folgen für Umwelt, Grundwasser, Gebäude und Infrastruktur wie beispielsweise das Kanalsystem.

Der Landesverband der Bergbaubetroffene hat deshalb bereits eine Online-Petition gegen die Flutungspläne gestartet, Illingens Bürgermeister Armin König (CDU) hat eine Volksinitiative angekündigt. Auch ein Landtags-Untersuchungsausschuss hatte sich in der vergangenen Legislaturperiode mit dem Thema Grubenflutung befasst, der von den Grünen initiierte Ausschuss kam aber nicht mehr zu einem Abschluss. Die RAG weist die Befürchtungen ihrer Kritiker zurück.

Über dieses Thema wurde auch in der Rundschau vom 20.12.2017 berichtet.

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