Hotelbuchungs-Software auf einem Smartphone (Foto: IMAGO / Panthermedia)

Reise buchen im Internet: Wie man Betrügern nicht in die Falle geht

Lisa Christl   26.06.2023 | 06:32 Uhr

Egal ob Ferienhaus oder Pauschalreise, bei der Reiseplanung auf Online-Portalen sollte man besonders vorsichtig sein. Denn bei Reisebuchungen im Netz gilt oft: Gebucht ist gebucht und bei den Preisen wird gerne getrickst.

Mit ein paar Klicks lässt sich mühelos die nächste Reise im Internet organisieren. Aber egal ob Ferienwohnung, All-inclusive-Urlaub oder Wanderreise, bei jeder Planung über Online-Anbieter sollte man aufmerksam sein. Denn wer einen Urlaub übers Internet bucht, hat kein grundsätzliches Widerrufsrecht.

Deshalb sollten Verbraucherinnen und Verbraucher sich immer die Zeit nehmen, erst das passende Angebot zu finden und dann zu prüfen, ob Preis, Leistung und der Zeitraum stimmen. Die Stornierung einer gebuchten Reise ist nämlich meistens mit Kosten verbunden.

Preisfallen umgehen

Bei den Reisepreisen tricksen einige Anbieter gerne, beobachtet die Verbraucherzentrale. Bei sehr günstigen Angeboten sollten deshalb die Alarmglocken klingeln. In dem Fall sollte man prüfen, ob es sich bei dem Angebot auch um den Endpreis handelt und alle gewünschten Leistungen wie zum Beispiel ein Transfer, Halbpension oder der Abflugort enthalten sind. 

Die Preise und Kosten sollten transparent und leicht nachvollziehbar sein. Ein Vergleich mit anderen Veranstaltern ist in dem Fall sinnvoll.

Gratis- oder Billigangebote sollten immer kritisch hinterfragt werden. So können für Reisen, in denen die Übernachtung kostenlos sein soll, ein „Mindestverzehr“ oder eine „Bearbeitungsgebühr“ fällig werden, warnt die Verbraucherzentrale.

Zwischen offiziellen Fluggesellschaften und echten Unterkünften tummeln sich auch unseriöse Anbieter, die versuchen, Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Betrugsfälle erkennen

Wer sich schon in einem Ferienhaus auf Mallorca oder an der Nord- und Ostsee sieht, sollte besonders aufpassen. Denn so viele Betrugsfälle wie dieses Jahr gab es dort noch nie, das meldet der Verband Deutscher Ferienhausagenturen.

Auf den Betrugs-Webseiten erhalten die Verbraucher einen extrem günstigen Preis für das Feriendomizil im Vergleich zu anderen seriösen Anbietern. Das sorgt schon dafür, dass viele das vermeintliche Schnäppchen sofort buchen. Dabei seien diese „zu schön, um wahr sein“, erklärt Monika Kowalewski, Geschäftsführerin des Verbands „und so einfach funktioniert Betrug.“ 

Viele Betrugsseiten seien aber leicht zu erkennen, da lediglich Logo, Firmennamen und Ansprechpartner ausgetauscht werden. Weitere Hinweise, ob das Angebot echt ist, lassen sich im Impressum oder den Kundenbewertungen herauslesen. Welche Informationen darin enthalten sein müssen, hat die Verbraucherzentrale aufgelistet:

  • Name des Reiseanbieters,
  • Rechtsform des Unternehmens (zum Beispiel GmbH),
  • Name des Vertretungsberechtigten,
  • vollständige Adresse,
  • Telefon- und Faxnummer,
  • E-Mail-Adresse,
  • Handelsregisternummer.

Kommt es zur Buchung bei privaten Anbietern, die sich später als „Fake“ entpuppen, hat man weder Anspruch auf eine Unterkunft noch auf Rückzahlung des Geldes.  

Fakes auch bei großen Anbietern

Auch werden Fake-Unterkünfte bei großen Reiseanbietern wie booking.com, AirBnB oder fewo-direkt angeboten. Dort sind sie sehr schwer von den echten Angeboten zu unterscheiden, erklärt die Verbraucherzentrale.

Alle Betrugsangebote haben in der Regel gemeinsam, dass die Anbieter besondere Reiseschnäppchen bieten und den gesamten Reisepreis im Voraus verlangen. Reiseveranstalter dürfen laut Verbraucherzentrale aber nur eine Anzahlung von 20 Prozent verlangen. Mit Ausnahme von einzelnen Flugreisen und bei der Buchung von Unterkünften. Die Restsumme müssen seriösen Anbietern frühestens 30 Tage vor Reiseantritt gezahlt werden.

Pauschalreisen nicht ohne Sicherungsschein

Wer eine Pauschalreise plant, sollte niemals den vollen Preis oder Teilzahlungen zahlen, bevor ein sogenannter Sicherungsschein vorliegt. Er kann Urlauberinnen und Urlauber schützen, wenn der Anbieter Konkurs anmeldet. Die Verbraucherzentrale rät bei Fehlen eines solchen Reisesicherungsscheins, sich an die Polizei zu wenden. Verlangen Reisebüro oder Reiseveranstalter mehr als 20 Prozent Anzahlung, sollte man sich rechtlich beraten lassen.

Auch ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lohnt sich. Dort findet man Informationen über eventuelle Kosten beim Absagen der Reise oder ob eine Umbuchung möglich ist.

Sicher Bezahlen

Bei Online-Reisebuchungen sollten mindestens zwei Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden, wie zum Beispiel Lastschriftverfahren und Überweisung.

Der gesamte Mietpreis für einzeln gebuchte Ferienhäuser oder Ferienwohnungen sollte nicht schon vor Reisebeginn gezahlt werden. Eine Anzahlung per Lastschriftverfahren oder Kreditkarte lässt sich im Zweifel wieder rückgängig machen. Diese sollte aber nicht höher als zehn Prozent des Mietpreises betragen.

Für den Rest empfiehlt die Verbraucherzentrale, eine Zahlung vor Ort zu vereinbaren. Für die Kartenzahlungen dürfen keine gesonderten Gebühren verlangt werden.

Was zu tun ist, wenn man Fakes gebucht hat

Wenn eine Fake-Reise gebucht worden ist, heißt es: schnell handeln. Die Verbraucherzentrale empfiehlt zunächst die Bank oder Kreditfirma zu informieren, teilweise kann bereits gezahltes Geld zurückgeholt oder die Zahlung gestoppt werden.

Außerdem sollten alle Belege und Nachrichten rund um die Buchung und die Zahlung von Tickets gut dokumentiert werden. Daneben sollte die Polizei informiert werden und Strafanzeige wegen Betrugs gestellt werden.

Wer seinen Urlaub online bucht und Zweifel hat, sollte also immer den Anbieter checken, nach Bewertungen gucken und Schnäppchen genau prüfen. Sonst kann es hinterher richtig teuer werden.

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