Verfassungsgerichthof des Saarlandes (Foto: IMAGO / BeckerBredel)

Yeboah-U-Ausschuss beschäftigt Verfassungsgericht

  04.07.2023 | 15:21 Uhr

Die AfD-Landtagsfraktion klagt vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes gegen die geplante Besetzung des Yeboah-Untersuchungsausschusses. Nach SR-Informationen hat ein bekannter Saarbrücker NPD-Anwalt im Auftrag der AfD ein entsprechendes Verfahren gegen Landtagspräsidentin Becker angestrengt.

Vor der Entscheidung in der Hauptsache hat die AfD-Fraktion zunächst den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Dass dem U-Ausschuss zum Yeboah-Prozess nur fünf Abgeordnete - drei von der SPD und zwei von der CDU - angehören sollen, verletze die Rechte der AfD Fraktion.

Die Mehrheitsverhältnisse im Parlament müssten sich aber immer auch in der Besetzung von Ausschüssen widerspiegeln. Dazu reiche es gerade in einem U-Ausschuss nicht aus, dass ein Mitglied er AfD-Fraktion nur beratend an den Sitzungen teilnehmen könne.

Nur fünf Abgeordnete

Zudem sei es im Saarland bei früheren Untersuchungsausschüssen immer gang und gäbe gewesen, dass sämtliche Landtagsfraktionen dort vertreten gewesen seien. CDU und SPD hatten erklärt, den U-Ausschuss nur mit fünf und nicht wie sonst üblich mit sieben Mitgliedern zu besetzen, um ein möglichst effektives Arbeiten zu gewährleisten.

Landtagspräsidentin Heike Becker (SPD) hatte zunächst noch bis Ende dieser Woche Zeit, um zu dem Antrag der AfD-Fraktion Stellung zu nehmen.

Entscheidung noch in diesem Monat

Diese Frist wurde zwischenzeitlich auf Antrag Beckers vom Verfassungsgerichtshof um eine Woche verlängert - dies allerdings unter der Maßgabe, dass der U-Ausschuss erst nach der Sommerpause seine Arbeit aufnimmt. Der Verfassungsgerichtshof will noch in diesem Monat entscheiden, ob die AfD ein stimmberechtigtes Mitglied in den Untersuchungsausschuss entsenden kann.

Der Ausschuss soll den rassistischen Mord an dem ghanaischen Flüchtling Samuel Yeboah und die Serie von Brandanschlägen Anfang der 1990er Jahre in Saarlouis untersuchen. Dabei geht es insbesondere um mögliche Fehler der Polizei und des Verfassungsschutzes. Zugleich soll die Frage der politischen Verantwortung geklärt werden. Landes- und Kommunalpolitiker hatten sich jahrzehntelang geweigert, die Taten von damals als rassistisch motiviert zu bezeichnen.

Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) hatte sich zuletzt für "behördliches und politisches Versagen" bei den Opfern des Brandanschlags öffentlich entschuldigt.

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