Auch AfD-Landeschef Becker war „Flügel“-Unterstützer

Auch AfD-Landeschef Becker war „Flügel“-Unterstützer

Katja Hackmann   01.07.2025 | 06:53 Uhr

Mindestens 16 aktuelle Bundestagsabgeordnete der AfD waren offenbar Sympathisanten des rechtsextremistischen „Flügels“ der Partei. Die Abgeordneten, unter ihnen auch Saar-AfD-Landeschef Becker, hatten 2015 die sogenannte „Erfurter Resolution“ unterzeichnet.

Die „Erfurter Resolution“ gilt als zentrales Gründungsdokument des 2020 aufgelösten rechtsextremistischen Personenzusammenschlusses „Der Flügel“.

Neben Carsten Becker gehörten laut einer Liste, die dem SR vorliegt, mindestens acht weitere damalige Mitglieder der Saar-AfD zu den Unterzeichnern – vor allem aus dem Kreisverband Saarpfalz. Sieben von ihnen waren gewählte Amts- und Mandatsträger der Partei. Auf SR-Anfrage äußerte sich Becker dazu nicht.

Rechtsextreme Verbindungen

Über rechtsextreme Verbindungen der aktuellen Bundestagsabgeordneten der AfD berichtete zuletzt der Nachrichtenblog „Volksverpetzer“. Carsten Becker sitzt für die AfD im neuen Bundestag und ist gleichzeitig weiterhin Landtagsabgeordneter.

Über seine Nähe zu Rechtsextremen hatte der SR schon im vorigen Jahr berichtet. Demnach trat er unter anderem in rechtsextremen Medien in Erscheinung. Bei einer Schulveranstaltung in Saarlouis war er mit einem T-Shirt aufgetreten, auf dem ein Slogan der extremistischen Identitären Bewegung stand.

Auflösung des „Flügels“

2020 hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) den „Flügel“ um den thüringischen Landesvorsitzenden Björn Höcke und Brandenburgs damaligen Landeschef Andreas Kalbitz als rechtsextrem eingestuft. Die Gruppierung sei eine „erwiesen extremistische Bestrebung“, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richte.

Eine Woche nach der Hochstufung hatte Höcke das völkisch-nationalistische „Flügel“-Netzwerk auf Drängen des Bundesvorstands selbst aufgelöst.Trotz seiner formalen Auflösung beeinflusste der „Flügel“ die weitere Ausrichtung der Partei. Im März 2021 stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein.

Im Mai diesen Jahres hatte das BfV die Partei als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Dagegen geht die AfD juristisch vor. Bis zu einer Entscheidung wird das BfV die Partei öffentlich nicht mehr als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ bezeichnen. Wann die Entscheidung vor Gericht getroffen wird, ist unklar.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 01.07.2025 berichtet.


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