Saar-AfD taucht im Verfassungsschutz-Gutachten auf

Saar-AfD taucht im Verfassungsschutz-Gutachten auf

Katja Hackmann / Caroline Uhl   14.05.2025 | 15:10 Uhr

Im Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD tragen auch Äußerungen aus dem Saarland zur Einschätzung als gesichert rechtsextrem bei. Es geht um vermeintlich verfassungsfeindliche Postings der Saar-AfD in den Sozialen Netzwerken. Auch Landeschef Becker taucht in dem Bericht auf.

Das 1108 Seiten lange Gutachten des Verfassungsschutzes soll belegen, dass nicht nur einzelne Landesverbände, sondern die gesamte “Alternative für Deutschland” gesichert rechtsextremistisch ist. Dafür hat die Behörde Belege auf Bundes-Landes und kommunaler Ebene zusammengetragen – auch im Saarland.

Das Magazin Cicero hatte das als geheim eingestufte Dokument am Dienstagabend veröffentlicht.

Völkisch-nationalistisches Gedankengut in Saar-AfD

Anhand mehrerer Beispiele im Gutachten wird deutlich, dass auch in der Saar-AfD völkisch-nationalistisches Gedankengut vorhanden ist und Menschen mit Migrationshintergrund als minderwertig betrachtet werden.

Erwähnt wird beispielsweise ein Post der saarländischen Landtagsfraktion von Dezember 2023 auf Facebook. Darin ist die Rede von der "Ersetzungsmigration", die in Deutschland und auch dem Saarland voranschreite. Als einzige Maßnahme nennt die AfD-Fraktion "Remigration".

Beide Begriffe gehören zum festen Bestandteil des Vokabulars der Neuen Rechten und beziehen sich auf das extrem rechte Narrativ des sogenannten "großen Austausches", wonach nicht migrantische Deutsche nach und nach durch Migranten ausgetauscht würden.

Die Beurteilung des Posts durch den Verfassungsschutz ist für den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der AfD im saarländischen Landtag, Schaufert “von eher sekundärer bis keiner Bedeutung”. Er antwortete auf SR-Anfrage, dass es sich bei diesem Post um eine “notwendige Zuspitzung” handele. Grundsätzlich bestehe in knappen und zugespitzten Worten immer die Gefahr der Missinterpretation – bezogen auf die AfD sei oft von einer böswilligen und vorsätzlichen Missinterpretation auszugehen.

“Abschiebekalender” der Saar-AfD

Als weiteren Beleg für eine gesichert rechtsextremistische Einstufung der Partei führen die Verfassungsschützer den sogenannten "Abschiebekalender" der Saar-AfD auf. Diesen hatten sie Anfang des Jahres auf der Social-Media-Plattform X im Gegenzug für Spenden für den Bundeswahlkampf angeboten.

In dem Kalender wird unter anderem die "millionenfache Abschiebung" gefordert – diese genannte Zahl geht nach Auffassung des Verfassungsschutzes weit über den Kreis der tatsächlich ausreisepflichtigen Personen hinaus. Das zeige, dass nicht der Aufenthaltsstatus einer Person nach Auffassung der AfD als Grundlage für die Forderung von Abschiebungen herangezogen werden soll.

Laut Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) dürften von diesen Abschiebe-Forderungen alle Menschen betroffen sein, die nach dem Verständnis der AfD nicht als deutsch gelten.

Verbindungen zwischen AfD und Jugendorganisation

Als weiteren wichtigen Baustein für die neue Einstufung der AfD nennen die Verfassungsschützer die Verbindungen zur mittlerweile aufgelösten Jugendorganisation "Jungen Alternative", die 2023 als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde. Im Februar 2024 hatte die Saar-AfD auf Social Media ihre Solidarität mit der JA ausgedrückt. Auch personell gebe es immer häufiger Verbindungen: Aus der ehemaligen JA wurde zunehmend AfD-Personal für Parlamente rekrutiert:

Saar-AfD-Chef Becker ehemaliger JA-Schatzmeister

Darunter auch: Saar-AfD-Chef Carsten Becker. Wie sich jetzt herausstellte, war er Schatzmeister der JA im Saarland.

Fragen zu einer Mitgliedschaft in der JA ließ Becker in der Vergangenheit immer unbeantwortet. Auch jetzt antwortete er sich auf SR-Anfrage bisher nicht.

Gegen die neue Einstufung wehrt sich die Partei und reichte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln ein. In einem Schriftsatz hieß es, die Vorwürfe des Inlandsgeheimdiensts seien "unwahr". Bis es zu einer Gerichtsentscheidung kommt, gab der Verfassungsschutz eine sogenannte Stillhaltezusage ab.

Das bedeutet, dass die Behörde die AfD bis zu einem Urteil nicht offiziell als extremistisch bezeichnen wird, sondern vorerst als Verdachtsfall einstuft. Das bedeutet aber nicht, dass das BfV seine Meinung geändert hat.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 14.05.2025 berichtet.


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