Fall Yeboah: Anwalt will gegen Haft Beschwerde einlegen
Im Fall Yeboah ist am Dienstagmorgen ein früherer Neonazi-Chef aus Saarlouis als Tatverdächtiger festgenommen worden. Gegen die angeordnete Untersuchungshaft will sein Anwalt nun vorgehen.
Nach der Festnahme eines weiteren Tatverdächtigen im Fall der tödlichen Brandstiftung in einem Flüchtlingsheim in Saarlouis vor 32 Jahren hat dessen Verteidiger angekündigt, gegen die Inhaftierung Beschwerde einzulegen.
Zeuge soll betrunken gewesen sein
Der Tatverdacht gegen Peter St. Sei sehr dünn, so Rechtsanwalt Wolfgang Stahl auf SR-Anfrage. Er basiere im Wesentlichen auf der Aussage eines Zeugen, wonach sein Mandant den derzeit Angeklagten Peter Werner S. in seinem Tatvorhaben bestärkt haben soll. Das gehe so aus der Aussage aber nicht hervor.
Bei dem Zeugen handele es sich, so Stahl, um eine ebenfalls tatverdächtige Auskunftsperson, die sich nach 30 Jahren erstmals erinnert haben wolle, dass sein Mandant am Abend der damaligen Ereignisse Brandanschläge befürwortet habe. Dieser sogenannte Zeuge sei nach den Ermittlungen des Generalbundesanwalts zum damaligen Zeitpunkt derart betrunken gewesen, dass er nicht mehr habe gehen können.
Genaue Prüfung angekündigt
Zudem habe er selbst eingeräumt, sich an den genauen Wortlaut der angeblichen Äußerung von Peter St. nicht erinnern zu können. Stahl kündigte an, die Aussagen des Zeugen sehr genau auf ihre Plausibilität zu prüfen. Aller Voraussicht nach werde "zeitnah" ein Rechtsmittel gegen die angeordnete Untersuchungshaft eingelegt.
Dem früheren Anführer der Saarlouiser Skinhead-Szene wird Beihilfe zum Mord und zu versuchtem Mord in 20 Fällen vorgeworfen. Peter Werner S. muss sich seit November wegen Brandstiftung und wegen Mordes an Samuel Yeboah und 20-fachen versuchten Mordes vor Gericht verantworten.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten vom 07.06.2023 berichtet.