Warum Lutze in den Bundestag einziehen kann
Die Linke ist bei der Bundestagswahl unter der Fünf-Prozent-Hürde geblieben. Trotzdem kann der saarländische Kandidat Lutze in den Bundestag einziehen. Zu verdanken hat er das der sogenannten Grundmandatsklausel.
Mit dem knappestmöglichen Ergebnis ist die Linke bei der Bundestagswahl unter die Fünf-Prozent-Hürde gerutscht: 4,9 Prozent der Stimmen entfielen auf die selbsternannten demokratischen Sozialisten (-4,3).
Aus dem Bundestag fliegt die Partei aber trotzdem nicht: Weil sie insgesamt drei Direktmandate gewann, darf sie laut Grundmandatsklausel daneben noch so viele Abgeordnete entsenden, wie es ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht.
Parteinterne Querelen
Davon profitiert auch der saarländische Spitzenkandidat Thomas Lutze. Er bleibt als einziger saarländischer Linken-Kandidat im Bundestag vertreten. Im Vorfeld der Wahl hatte es harte parteiinterne Querelen gegeben.
Der Vorsitzende der Linken-Landtagsfraktion Oskar Lafontaine hatte wegen Lutzes Nominierung zum Spitzenkandidaten sogar von einer Zweitstimme für die Partei abgeraten. Im Saarland fuhr die Partei mit einem Stimmanteil von 7,2 Prozent das schlechteste Ergebnis seit 2002 ein.