Früherer Neonazi-Chef Peter St. muss in U-Haft bleiben

Früherer Neonazi-Chef Peter St. muss in U-Haft bleiben

Mit Informationen von Thomas Gerber und Barbara Spitzer   23.08.2023 | 11:53 Uhr

Der Verteidiger des ehemaligen Anführers der Saarlouiser Neonaziszene Peter St. wollte erreichen, dass sein Mandant aus der Untersuchungshaft entlassen wird. Dieser Versuch ist gescheitert – St. muss hinter Gittern bleiben. Sein Verteidiger hat bereits Widerspruch gegen die Entscheidung der Generelbundesanwaltschaft eingelegt.

Der ehemalige Anführer der Saarlouiser Neonaziszene, Peter St., bleibt weiter in Untersuchungshaft. Der 54-Jährige ist mit seinem Antrag, auf freien Fuß zu kommen, bei einem Haftprüfungstermin gescheitert. Auf SR-Anfrage bestätigt die Generalbundesanwaltschaft lediglich, dass sich Peter St. weiter hinter Gittern befindet. Weitere Einzelheiten wollte die Behörde nicht nennen.

Zu "etwaigen Haftprüfungsterminen" äußere man sich grundsätzlich nicht, da dies "Verfahrensinterna" betreffe. Auch zu einer möglichen Anklage gegen St. machte die Generalbundesanwaltschaft keine näheren Angaben.

Verteidiger von St. hat Widerspruch eingelegt

Während die Anklagevertretung also wortkarg ist, hat der Verteidiger von St. gegenüber "Spiegel Online" bestätigt, dass er eine juristische Schlappe eingesteckt hat. Er hatte beantragt, den Haftbefehl gegen seinen Mandanten aufzuheben oder zumindest unter Auflagen außer Vollzug zu setzen. Dem SR teilte er auf Anfrage mit, dass er gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt habe.

Gegen St. bestehe kein dringender Tatverdacht. Die Vorwürfe gegen den 54-Jährigen basierten im Wesentlichen auf den Aussagen des damaligen Szenemitglieds Heiko S., gegen den inzwischen ebenfalls wegen des Mordes an dem ghanaischen Flüchtling Samuel Yeboah ermittelt werde.

Angeblich "skandalöse" Vernehmungsmethoden

Die Angaben von Heiko S. zu dem Kneipengespräch am Vorabend der Tat seien aber wenig glaubhaft. Heiko S. habe an diesem Abend erhebliche Mengen Alkohol getrunken und zunächst erhebliche Erinnerungslücken gehabt.

Die mutmaßliche Äußerung von Peter St., dass auch mal hier – in Saarlouis – so etwas wie in Ostdeutschland brennen oder passieren müsse, sei dann in Heiko S. regelrecht "hineingefragt" worden. Den Beamten warf der Verteidiger nach SR-Informationen "skandalöse" Vernehmungsmethoden vor und äußerte gar den Verdacht der Aussageerpressung.

Weiterhin dringender Verdacht der Beihilfe zu Mord an Samuel Yeboah

Der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof wertet die Beweislage jedoch ganz offensichtlich anders. Nach einem Haftprüfungstermin Ende vergangener Woche hat er den Antrag von St. nun offenbar abgelehnt und die Untersuchungshaft bestätigt. Gegen St. besteht demnach weiterhin der dringende Verdacht der Beihilfe zu Mord und 20-fachem versuchtem Mord.

Ohne seine Äußerung, dass auch in Saarlouis mal so etwas wie in Ostdeutschland passieren oder brennen müsse, wäre der Beschuldigte im Koblenzer Mordprozess Peter S. vermutlich nicht auf die Idee gekommen, den Brand in der Asylbewerberunterkunft zu legen. In Koblenz hatten zahlreiche Zeugen erklärt, dass hinter dem Rücken von St. in der Saarlouiser Neonazi-Szene nichts gelaufen sei.

Der Prozess gegen Peter S. wird am Montag fortgesetzt.

Über dieses Thema hat auch die SR 3-Rundschau am 23.08.2023 berichtet.


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Der Verteidiger des ehemaligen Anführers der Saarlouiser Neonaziszene Peter St. will, dass sein Mandant aus der Untersuchungshaft entlassen wird. Der Tatverdacht "Beihilfe zum Mord am ghanaischen Asylbewerber Samuel Yeboah" lasse sich nicht aufrechterhalten.
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