Ein Thermostat an einer Heizung in einer Wohnung.  (Foto: picture alliance/dpa | Thomas Banneyer)

Was für Hauseigentümer beim Heizen 2024 wichtig wird

  03.12.2023 | 09:23 Uhr

Ab Januar 2024 gibt es eine Reihe von Änderungen, die insbesondere für Hauseigentümer wichtig sind. Das neue Gebäudeenergiegesetz tritt in Kraft. Welche Änderungen sich dadurch für Privathaushalte ergeben, erklärt die Verbraucherzentrale.

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat monatelang für großen Aufruhr gesorgt. Umfangreiche Änderungen waren darin geplant, die zahlreiche Eigentümer von älteren Häusern aufgeschreckt haben. Das, was jetzt ab Januar in Kraft tritt, ist eine deutlich abgespeckte Variante.

Längere Fristen für Bestandsbauten

Wer ab 1. Januar 2024 einen Neubau in einem Neubaugebiet errichtet, muss eine Heizung einbauen, die 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt. Reine Öl- und Gasheizungen sind dort dann ausgeschlossen. Aber für Bestandbauten gelten – anders als ursprünglich geplant – längere Fristen.

Martin Brandis, Energie-Experte der Verbraucherzentrale erklärt: "Wer lediglich seine Heizung tauscht, bekommt mehr Zeit, bis die Pflicht mit erneuerbaren Energien zu heizen wirkt: In Großstädten über 100.000 Einwohnende bis zum 30. Juni 2026, in kleineren Gemeinden bis zum 30. Juni 2028."

Verbraucherzentrale rät von reinen Gasheizungen ab

Allerdings rät die Verbraucherzentrale inzwischen von der Anschaffung reiner Öl- und Gasheizungen ab. Denn es ist zwar noch zulässig sie einzubauen, aber wer 2024 eine reine Öl- oder Gasheizung einbaut, muss spätestens ab 2029 einen Anteil der Heizwärme aus Biomasse oder Wasserstoff erzeugen.

Die Verbraucherzentrale hat aber "erhebliche Zweifel daran, dass Wasserstoff, Biomethan oder Bio-Öl zum Heizen von Wohngebäuden flächendeckend verfügbar sein werden".

Was zählt zu erneuerbaren Energien?

Im Gesetz ist ausdrücklich benannt, welche Heizalternativen zu den erneuerbaren Energien gezählt werden:

  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpe und Biomasseheizung
  • Fernwärme, wenn der Wärmenetzbetreiber garantiert, dass die Wärme aus erneuerbaren Energien stammt oder darauf umgestellt wird.
  • Gas- oder Ölheizungen, die mit mindestens 65% Biomethan oder Bioöl betrieben werden
  • Hybridheizungen, also eine Kombination aus Wärmepumpe oder einer solarthermischen Anlage, mit einer Gas-, Öl-, oder Biomasseheizung
  • Wasserstoffheizung. Sie funktioniert im Prinzip wie eine Gasheizung. Aktuell gibt es nach Angaben der Verbraucherzentrale aber keine Gasheizungen, die zu 65 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden können. Bei den aktuellen Modellen liegt der mögliche Prozentsatz deutlich darunter. Darum warnen die Verbraucherzentralen auch davor Gas-Heizungen einzubauen, die als "H2-ready" verkauft werden.

CO2-Emissionen werden teurer

Nächstes Jahr steigt zudem der Festpreis für CO2-Emissionen. Die erhöhten Emissionskosten führen nach Angaben der Verbraucherzentrale auch zu höheren Preisen für Heizöl und Erdgas. Die Erhöhung um 10 Euro pro Tonne CO2 verteuert den Erdgaspreis um etwa 0,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh wird das Heizen so um 30 Euro teurer.

Zudem steigt die Mehrwertsteuer für Erdgas wieder. Sie war vorübergehend abgesenkt worden. Von 19 auf 7 Prozent. Das wird nun wieder rückgängig gemacht. Dadurch verteuern sich die Kosten bei einem Verbrauch von 15.000 kWh Erdgas um etwa 120 Euro im Jahr 2024.

Mehr Zuschüsse für Sanierung

Wer sich ab 2024 dazu entscheidet seine Heizung auszutauschen, der bekommt dafür mehr Zuschuss vom Staat. Laut Verbraucherzentrale soll es eine Grundförderung von 30 Prozent geben. Dazu gebe noch einen "Speedbonus" von 20 Prozent für diejenigen, die ihr Vorhaben schon im nächsten Jahr umsetzen.

Haushalte mit geringem Einkommen können einen speziellen Einkommensbonus beantragen. In der Summe könnten so bis zu 70 Prozent der Kosten des Vorhabens bezuschusst werden. Für darüberhinausgehende Kosten kann ein verbilligtes Darlehen bewilligt werden. Gefördert werden den Angaben zufolge ausschließlich erneuerbare Energien wie Wärmepumpen oder Pelletheizungen und Anschlüsse an Fernwärme.


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