RAG muss weiter Wasser abpumpen

Die Pumpen im Bergwerk Saar müssen weiterlaufen. Das hat das Verwaltungsgericht Saarlouis entschieden. Demnach ist der Sonderbetriebsplan für Wasserhaltung im Bergwerk Saar nicht zulässig, weil unter anderem keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde.

Die RAG und die Bergbehörde wollen nun die schriftliche Begründung des Gerichts abwarten. Erst danach wird über weitere rechtliche Schritte entschieden. Der Bürgermeister der Gemeinde Nalbach, Peter Lehnert, war sehr glücklich über die Entscheidung. Dem SR sagte er, nach dieser Entscheidung arbeite er weiter daran, dass die RAG mit ihrem Plan, die Pumpen in ehemaligen Bergwerken abzustellen, scheitern werde. Der Landverband der Bergbaubetroffenen hat das Urteil begrüßt.

Berufung wurde zugelassen

Der Sonderbetriebsplan wurde im Februar 2013 vom Bergamt genehmigt. Er sah vor, dass das Grubenwasser auf minus 400 Meter NN ansteigen durfte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht hat eine Berufung zugelassen.

Über dieses Thema wurde auch in den Hörfunknachrichten vom 25.04.2018 berichtet.

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