Eine Frau wirft ihren Stimmzettel in die Wahlurne (Foto: IMAGO / BeckerBredel)

Verfassungsgerichtshof äußert Bedenken wegen Fünf-Prozent-Hürde

Janek Böffel   04.09.2023 | 16:01 Uhr

Die Landtagswahl im Saarland im März war gültig. Der saarländische Verfassungsgerichtshof hat mehrere Wahlprüfungsbeschwerden abgewiesen, wie er am Montag verkündete. Allerdings gibt es Bedenken wegen der Fünf-Prozent-Hürde.

Insgesamt lagen dem höchsten Gerichtshof des Landes drei Beschwerden vor. Einmal ging es um fehlerhafte Wahlhinweise. In zwei Gemeinden war fälschlicherweise von zwei Stimmen die Rede. Zudem richtete sich eine Beschwerde gegen Werbung der Gemeinde Illingen, deren damaliger Bürgermeister Armin König gleichzeitig Kandidat für bunt.saar war. Beide Beschwerden wurden aber abgelehnt.

22 Prozent der Stimmen nicht im Landtag vertreten

Eine weitere Beschwerde wird allerdings nicht ohne Folgen bleiben. Darin hatten zwei Wahlberechtigte wegen der Fünf-Prozent-Hürde eine Wiederholung der Landtagswahl gefordert. Diese Wahlwiederholung hat das Verfassungsgericht zwar abgelehnt, die Hürde sei verfassungsgemäß.

Dennoch muss sich der Landtag mit der Fünf-Prozent-Hürde beschäftigen, so der Auftrag des Gerichts. Da nämlich so viele Parteien, darunter Grüne und FDP, den Einzug in den Landtag teils knapp verpasst hatten, sind aktuell 22 Prozent aller abgegebenen Stimmen nicht im Landtag vertreten. Eine dauerhafte Nichtberücksichtigung von mehr als einem Fünftel abgegebener Wählerstimmen könne aber verfassungsrechtlich bedenklich sein, so das Gericht.

Über dieses Theman berichtete aktuell im SR Fernsehen am 04.09.2023.


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