BGH verweist Klage zurück ans OLG

Ferien-Sonntagsöffnung in Zweibrücker Outlet wird neu verhandelt

  27.07.2023 | 09:30 Uhr

Darf das Outlet-Center in Zweibrücken in den Ferien jeden Sonntag öffnen? Anders als zwei Vorinstanzen hegt der Bundesgerichtshof Zweifel an einer Ausnahmeregelung, die sich auf die Nähe des mittlerweile geschlossenen Flughafens stützt. Das Oberlandesgericht muss sich erneut mit dem Fall beschäftigten.

Geschäfte in Rheinland-Pfalz dürfen an insgesamt vier Sonntagen im Jahr öffnen. Anders die Läden im Zweibrücker Outlet-Center: Die dürfen in den Oster-, Sommer- und Herbstferien zusätzlich jeden Sonntag von 11.00 bis 20.00 Uhr öffnen.

Ein Modehändler aus dem Umland sieht hier unlauteren Wettbewerb und hat dagegen geklagt. Zwei untere Instanzen hatten die Klage des Einzelhändlers bislang abgewiesen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Entscheidungen nun aber einkassiert.

Sonderregelung galt vor allem wegen Flughafennähe

Maßgeblich für die bisherigen Urteile war eine rheinland-pfälzische Rechtsverordnung, in der die vermehrte Sonntagsöffnung damit begründet wurde, dass das Fashion Outlet im Einzugsbereich des Zweibrücker Flughafens liegt. Allerdings wurde der Linienflugverkehr dort bereits 2014 eingestellt.

Aus Sicht des BGH muss geklärt werden, ob die Sonderregel auch nach Herabstufung des Flugplatzes zu einem Sonderlandeplatz noch wirksam ist. Zudem sei das hohe Gut der Sonntagsruhe unter anderem mit Aspekten der regionalen Wirtschaftsförderung abzuwägen, sagte der Vorsitzende Richter in Karlsruhe. Der Fall wurde an das Oberlandesgericht Zweibrücken zurückverwiesen.

Über dieses Thema berichteten die SR-Hörfunknachrichten am 27.07.2023.


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