Restaurant-Schließung im zweiten Lockdown vorerst rechtmäßig
Die Schließung von Gastronomiebetrieben Ende Oktober 2020 im Saarland per Rechtsverordnung konnte auf eine Generalklausel im Infektionsschutzgesetz gestützt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hebt mit dieser Entscheidung zwei Urteile des saarländischen OVG auf, das sich aber noch einmal mit den Fällen beschäftigen muss.
Auch wenn die Pandemie inzwischen überstanden ist, die Diskussionen um die Corona-Schutzmaßnahmen der vergangenen Jahre halten an. Das Bundesverwaltungsgericht hat am Dienstag zwei Urteile des saarländischen Oberverwaltungsgerichtes aufgehoben, in denen die Gastronomie-Schließung zu Beginn des zweiten Lockdowns im Herbst 2020 als unrechtmäßig eingestuft worden war.
OVG gab Klagen zunächst Recht
Zwei Gastronomen aus Homburg und Saarbrücken hatten gegen die damalige Verordnung geklagt und letztlich recht bekommen. Das OVG hatte seine Entscheidung vor allem damit begründet, dass die Generalklausel in dem damals noch für einige Tage gültigen Bundes-Infektionsschutzgesetz keine ausreichende Grundlage für die saarländische Rechtsverordnung und damit verbundenen gravierenden Eingriff bot.
Bundesverwaltungsgericht hebt Urteil auf - sieht aber noch offene Fragen
Das Bundesverwaltungsgericht sieht das anders. Die entsprechende Generalklausel sei eine verfassungsgemäße Grundlage für die Schließung von Gastronomiebetrieben gewesen.
Dennoch wird sich das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis noch einmal mit den Fällen beschäftigen müssen. Denn zur Frage, ob die Regelung auch mit dem Verhältnismäßigkeits- und dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar gewesen sei, habe das OVG keine ausreichenden Feststellungen getroffen.
Über dieses Thema hat auch die SR 3-Rundschau am 16.05.2023 berichtet.