Schallende Ohrfeige aus Berlin für Saar-AfD-Spitze

Die AfD-Spitze im Saarland hat parteiintern eine schwere Niederlage erlitten. Das Bundesschiedsgericht der Partei erklärte die auf Betreiben des AfD-Landesvorsitzenden Becker eingerichtete 2. Kammer des Landesschiedsgerichts sowie alle von ihr seit Ende vergangenen Jahres gefällten Entscheidungen für nichtig. Das zieht personelle Konsequenzen nach sich.

Rechtswidrig, unwirksam und nichtig – das Bundesschiedsgericht lässt keinen Zweifel daran, wie es die jüngsten Volten im AfD-Landesverband bewertet. Das betrifft auch die Entscheidung des Landesschiedsgerichtes, die vom Landesvorstand betriebene Absetzung des Saarbrücker AfD-Kreisvorstandes zu billigen. Das sei rechtsstaatswidrig und nichtig, so das Bundesschiedsgericht.

Rudolf Müller, der zu Jahresbeginn geschasste Saarbrücker Kreisvorsitzende, erklärt auf SR-Anfrage, er sei sehr zufrieden mit dem Urteil. Er gehe davon aus, dass er nun wieder als Kreisvorsitzender eingesetzt sei.

Entscheidungen in Causa Müller und Ruppert hinfällig

Auch Landesschiedsgerichtspräsident Thorsten Ruppert, der von der laut Bundesschiedsgericht unrechtmäßig eingerichteten 2. Kammer des Landesschiedsgerichts abgesetzt worden war, wurde vom obersten Parteigericht wieder eingesetzt.

Nachdem Ruppert die vom Landesvorstand beschlossene Absetzung des Saarbrücker Kreisvorstandes zunächst stoppte, übernahm die erst im Dezember auf Betreiben des Landesvorstandes eingesetzte 2. Kammer des Landesschiedsgerichtes das Verfahren, billigte die Absetzung und wählte Ruppert ab. Beides ist nun hinfällig.

AfD-Bundesschiedsgericht kassiert 2. Kammer des Landesschiedsgerichts

Auch Beschluss zu Loew kassiert

Das Bundesschiedsgericht kassierte nach SR-Informationen zudem den Beschluss des Landesvorstands, dem Vorsitzenden des mitgliederstarken Kreisverbands Saar-Pfalz, Markus Loew, die Mitgliederrechte zu entziehen. Loew gilt als schärfster Kritiker von Landeschef Carsten Becker, hatte dessen Vorstand öffentlich als Trümmertruppe sowie unfähigen und selbstgefälligen Haufen bezeichnet.

Daraufhin hatte der Landesvorstand mit Parteiausschluss gedroht und Loew in einem ersten Schritt die Mitgliederrechte entzogen.

Becker: Entscheidung des Bundesschiedsgerichts "nichtig"

AfD-Landeschef Becker erklärte auf SR-Anfrage, die Entscheidung des Bundesschiedsgerichtes sei nichtig, er wolle eine Klärung aller offenen Rechtsfragen. In einem Schreiben an das Präsidium der Bundespartei stellt Becker die Zuständigkeit des Bundesschiedsgerichts in Frage und beklagt, dass der Landesvorstand in der Sache nicht angehört worden sei. Dem SR gegenüber erklärt er, Kreisvorsitzender in Saarbrücken bleibe der Anfang des Jahres neu gewählte Werner Schwaben.

Über dieses Thema hat auch die SR info Rundschau im Radio am 22.02.2024 berichtet.

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