Meiser will Prozess verhindern

Der ehemalige LSVS- und frühere Landtagspräsident Klaus Meiser will die Durchführung seines Untreueprozesses vor dem Landgericht Saarbrücken verhindern. Nach SR-Informationen hat der Anwalt des CDU-Politikers am Freitag in einem Schriftsatz beantragt, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen.

Nach der Argumentation des Anwalts sei zum einen die Wirtschaftsstrafkammer nicht zuständig, da für die Beurteilung der Vorwürfe gegen Meiser keine spezielle Expertise in wirtschaftlichen Fragen erforderlich sei. Zum anderen fehle ein hinreichender Tatverdacht. Dies gelte sowohl für die Untreuevorwürfe hinsichtlich der Beschäftigung von Meisers Lebensgefährtin beim LSVS, als auch für die Vorwürfe der Vorteilsgewährung im Zusammenhang mit der Ausrichtung der Geburtstagsfeier von Innenminister Klaus Bouillon.

Vorsorglich Verfahren beantragt

Sollte das Landgericht dem Antrag nicht nachkommen, hat Anwalt Guido Britz beantragt, das Verfahren vor dem Amtsgericht zu eröffnen. Von diesem Gericht seien bereits die Strafbefehle gegen fünf Präsidiumsmitglieder des LSVS erlassen worden, die am Beschluss zur teilweisen Kostenübernahme für die Geburtstagsfeier Bouillons mitgewirkt hatten.

Verfahren möglicherweise erst 2019

Das Landgericht will die Anklage gegen Meiser offenbar zulassen. Da die zuständige Wirtschaftsstrafkammer allerdings bis zum Jahresende mit einem Großverfahren mit rund 80 Zeugen ausgelastet sei, könne ein Verfahren gegen Meiser voraussichtlich erst im kommenden Jahr beginnen.

Ob Meiser alleine oder gemeinsam mit dem Vizepräsidenten des Landessportverbands, Franz-Josef Schumann, auf der Anklagebank sitzen würde, ist noch unklar. Schumann hatte den gegen ihn beantragten Strafbefehl wegen Vorteilsgewährung nicht akzeptiert. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Anklage ebenfalls zum Landgericht erhoben.

Über dieses Thema wurde auch in den Hörfunknachrichten vom 10.08.2018 berichtet.

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