Grubenwasser (Foto: SR)

Rechtssicherheit bei Grubenwasserschäden

Michael Schneider/Onlinefassung: Axel Burmeister   27.01.2016 | 18:03 Uhr

Welche Auswirkungen haben die Grubenflutungen auf die Umwelt? Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit ein eigens ins Leben gerufener Grubenwasser-Ausschuss. Dabei geht es auch um die Haftung für Schäden.

Saarländische Hausbesitzer sollen mehr Rechtssicherheit bei Schäden durch den Grubenwasseranstieg bekommen. Dazu hat der Landtags-Ausschuss für Grubensicherheit am Mittwoch verschiedene Modelle diskutiert.

Haftung bei Schäden

Alle Fraktionen befürworten dabei eine Änderung des Bundesbergbaugesetzes. Dafür müsste das Saarland aber weitere Bundesländer gewinnen. Eine lokale Einigung mit dem Bergbauunternehmen RAG halten die Grünen im Ausschuss für wenig aussichtsreich. Bislang haften Bergbauunternehmen nur für Schäden durch Stolleneinbrüche und Absenkungen. Von möglichen Schäden durch den Grubenwasseranstieg könnten künftig bis zu 600.000 Saarländer betroffen sein.

700 Mitarbeiter im Saarland

Der Steinkohlebergbau in Deutschland läuft im Jahr 2018 aus. Die RAG wird zum Jahresende noch 8200 Mitarbeiter haben. Rund 700 davon sind Saarländer. Mehr als drei Jahre nach Ende des Bergbaus im Saarland sind in Ibbenbüren und an der Ruhr noch 450 saarländische Bergleute beschäftigt.

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