Ein Häftling nimmt in der Schreinerei der Justizvollzugsanstalt ein Werkzeug aus einem Schrank (Foto: picture alliance/dpa | Uwe Anspach)

Saar-Justizministerium prüft Stundenlohn für Häftlinge

  21.06.2023 | 10:20 Uhr

Häftlinge müssen für ihre Arbeit im Gefängnis mehr Geld bekommen - das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Justizministerium im Saarland reagiert darauf und will den Stundenlohn überprüfen. Einige Vorgaben aus dem Urteil seien hierzulande aber schon umgesetzt, heißt es.

Mehrere tausend Menschen in Deutschland arbeiten für unter drei Euro pro Stunde, weil der Mindestlohn für sie nicht greift. Auch im Saarland liegt der Stundenlohn für viele in dem Bereich. Die Rede ist von Strafgefangenen.

Zwei Häftlinge aus Bayern und Nordrhein-Westfalen wollten nicht mehr hinnehmen, für den niedrigen Lohn im Gefängnis zu arbeiten und hatten dagegen geklagt. Am Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht ihnen Recht gegeben. Nun ist es an den Bundesländern, die Gesetze bis zum kommenden Jahr zu überarbeiten.

Saar-Justizministerium prüft Häftlings-Löhne

So will auch das saarländische Justizministerium die Stundenlöhne für Strafgefangene überprüfen. Viele Vorgaben aus dem Urteil dürften für das Saarland aber bereits als gegeben angesehen werden, teilte ein Sprecher dem SR mit.

Laut Ministerium richtet sich im Saarland die Vergütung in Gefängnissen aktuell nach einem sogenannten Ecklohn. Der entspreche neun Prozent des durchschnittlichen Entgelts, das bedeutet umgerechnet einen Tagessatz für Häftlinge von 14,67 Euro. Dabei gebe es jedoch je nach Qualifikation der Häftlinge Abweichungen nach oben und nach unten.

Über die Anhebung des Stundenlohns wolle sich das Justizministerium fachlich auch mit anderen Bundesländern austauschen. Im September solle dazu ein Ländertreffen der Fachabteilungsleiterinnen und -leiter stattfinden.

Keine Arbeitspflicht für Häftlinge im Saarland

Der niedrige Lohn wird unter anderem damit begründet, dass die Arbeit zu den Resozialisierungsmaßnahmen für Häftlinge gehört. In fast allen Bundesländern in Deutschland gilt eine Arbeitspflicht. Das Saarland zählt allerdings nicht darunter, auch in Rheinland-Pfalz, Sachsen und Brandenburg gibt es keine Arbeitspflicht.

Über dieses Thema hat auch die SR 3-Rundschau am 21.06.2023 berichtet.


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