Eine goldfarbene Justitia-Figur  (Foto: dpa)

Szenewirten drohen vier Jahre Gefängnis

Thomas Gerber   22.11.2016 | 12:55 Uhr

Im Prozess wegen Steuerhinterziehung in mehreren Saarbrücker Szenekneipen müssen die beiden Angeklagten mit Freiheitsstrafen von circa vier Jahren rechnen. Darauf haben sich die Prozessbeteiligten am Vormittag im Rahmen einer "Verständigung im Strafprozess“ vor dem Landgericht geeinigt.

Voraussetzung ist allerdings, dass die beiden angeklagten Wirte ein Geständnis ablegen. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden 52 und 55 Jahre alten Männern vor, zwischen 2010 und Mitte 2016 rund 2,6 Millionen Steuern hinterzogen zu haben. Die Kassensysteme in ihren Lokalen seien mit einer speziellen Software manipuliert und die Umsätze so runter gerechnet worden. Die beiden sitzen seit Mitte Juli in Untersuchungshaft. Das Urteil gegen die beiden angeklagten Wirte ist für Freitag nächste Woche geplant.

Eine Mitgesellschafterin der beiden war vom Landgericht bereits zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Sie hatte ebenso zur Aufklärung der Taten beigetragen wie ein leitender Angestellter, der das überschüssige Bargeld aus den Kassen genommen hatte. Er war per Strafbefehl zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einer Geldbuße verurteilt worden. Der Strafbefehl ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Über dieses Thema wurde auch in den Hörfunknachrichten vom 22.11.2016 berichtet.

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