Gerichtshammer (Foto: imago/McPhoto)

Bewährungsstrafe für Szenewirtin

Gabor Filipp   11.11.2016 | 13:00 Uhr

Eine Saarbrücker Gastronomin ist wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und einer Zahlung von 200.000 Euro verklagt worden. Die Angeklagte hatte zusammen mit zwei Komplizen Kassen manipuliert.

Die 48-Jährige war ursprünglich angeklagt, zusammen mit zwei Mitgesellschaftern Steuern in Höhe von über 820.000 Euro hinterzogen zu haben. Dazu wurde an den Kassen mit einem USB-Stick die Umsätze nach unten manipuliert. Da sich die Prozessbeteiligten aber schon vorab verständigt hatten, wurden fünf von den insgesamt zehn Anklagepunkten fallengelassen. Die Wirtin musste sich nur noch für die hinterzogene Umsatzsteuer verantworten. Der im Urteil festgestellte Steuerschaden verringerte sich damit auf 340.000 Euro.

Mitgesellschafter schwer belastet

Der nicht vorbestraften Angeklagten wurde zugute gehalten wurde, nicht selbst die Kassen manipuliert und von dem Steuerbetrug nur wenig profitiert zu haben. Sie bekam monatlich in der Regel 300 Euro zusätzlich, manchmal auch etwas mehr. Vor allem aber wurden mit dem milden Urteil die geständigen Einlassungen der Wirtin über ihren eigenen Tatbeitrag hinaus honoriert. Sie belasten ihre beiden Mitgesellschafter, die in U-Haft sitzen und den Fiskus um 2,6 Millionen geschädigt haben sollen. Der Prozess gegen die beiden Männer soll übernächste Woche beginnen.

Über dieses Thema wurde am 11.11.2016 auch in den Hörfunknachrichten auf SR 3 Saarlandwelle berichtet.

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