Fragen und Antworten zur Corona-Impfung
Im Saarland kann sich inzwischen jeder Interessierte für einen Corona-Impfung anmelden. Wie kommt man an einen Termin? Wo kann man sich impfen lassen? Wie sieht es mit der Sicherheit aus? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
In diesem FAQ beantworten wir folgende Fragen - mit Klick auf den Link gelangen Sie direkt zur entsprechenden Frage:
- Für wen werden Auffrischungsimpfungen empfohlen?
- Wo kann man sich impfen lassen?
- Werden auch Kinder geimpft?
- Welcher Impfstoff wird bei Erstimpfung mit AstraZeneca verwendet?
- Sind Impfungen zuhause möglich?
- Wie läuft die Impfung ab?
- Was unterscheidet den Novavax-Impfstoff von anderen Impfstoffen?
- Kann der Arbeitgeber zur Impfung verpflichten?
- Welche Unterlagen müssen zur Impfung mitgebracht werden?
- Wer sollte sich besser zunächst einmal nicht impfen lassen?
- Werden auch Grenzgänger geimpft?
- Wann war Impf-Start im Saarland?
Für wen werden Auffrischungsimpfungen empfohlen?
Die Auffrischungs- oder Boosterimpfungen werden von der Ständigen Impfkommission (Stiko) seit dem 13. Januar für alle bereits geimpften Personen ab 12 Jahren empfohlen, deren Grundimmunisierung drei Monate zurückliegt. Seit dem 15. Januar gilt auch für ursprünglich mit dem Vakzin von Johnson&Johnson geimpfte Personen, dass sie drei Impfungen benötigen, um als geboostert zu gelten.
Die wichtigsten Fragen zur Boosterimpfung beantworten wir hier.
Außerdem rät die Stiko zu einer zweiten Auffrischungsimpfung für über 70-Jährige, für die Bewohner von Altenheimen und Menschen mit Immunschwächekrankheiten ab fünf Jahren. Sie sollen drei Monate nach der dritten Impfung erneut geimpft werden.
Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen insbesondere mit direktem Patientenkontakt sollen ebenfalls eine zweite Boosterimpfung bekommen. Allerdings erst sechs Monate nach der dritten Impfung.
Wo kann man sich impfen lassen?
Im Saarland bieten die vier Impfzentren in Saarbrücken, Neunkirchen, Saarlouis und Wadern-Büschfeld Coronaimpfungen an. Seit 11. Januar sind dort für alle Personen ab 12 Jahren Impfungen ohne Termin möglich.
Impfungen gibt es auch in den Hausarztpraxen. Welche Ärzte im Saarland Coronaimpfungen anbieten, zeigt die Kassenärztliche Vereinigung unter www.kvsaarland.de/arztsuche.
Zudem gibt es mehrere Sonder-Impfaktionen. Hierüber informieren die Kommunen und Kreise unter anderem auf ihren Internetseiten.
Werden auch Kinder geimpft?
Die EU-Kommission hat den Impfstoff von Biontech/Pfizer am 31.05.2021 für 12- bis 15-Jährige freigegeben. Am 16. August 2021 hat die Ständige Impfkommission in Deutschland empfohlen, auch Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren impfen zu lassen.
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte im Saarland schloss sich der Emfpehlung an. Kinderärzte im Saarland konnten Kinder nach eigenem Ermessen auch vorher schon impfen.
Auch für Kinder von fünf bis elf Jahren ist der Impfstoff von Biontech/Pfizer seit Ende November zugelassen. Moderna hat ebenfalls eine entsprechende Zulassung. Die Ständige Impfkommission hat am 24. Mai 2022 eine Empfehlung ausgesprochen, gesunde Kinder einmalig mit einem der beiden zugelassenen Impfstoffe einmalig impfen zu lassen.
Die schon vorher ausgesprochene Empfehlung, Kinder mit Vorerkrankungen oder Kontakt zu Risikopatienten doppelt impfen zu lassen, gilt unabhängig davon weiter.
Kinder, die bereits eine Corona-Infektion durchgemacht haben, sollten ebenfalls geimpft werden.
Welcher Impfstoff wird bei Erstimpfung mit AstraZeneca verwendet?
Die Stiko hat Anfang Juli ihre Impfempfehlung für die Zweitimpfung nach einer ersten AstraZeneca-Dosis angepasst. Bei der Zweitimpfung sollten die mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer oder Moderna eingesetzt werden.
Sind Impfungen zuhause möglich?
Über 80-Jährige, die nicht in Heimen leben, aber auch nicht mehr so mobil sind, dass sie zu einem Impfzentrum kommen können, sollen durch die Hausärzte geimpft werden.
Wie läuft die Impfung ab?
In den Arztpraxen erfolgt die Impfung meist nach vorheriger Anmeldung an bestimmten Tagen.
In den saarländischen Impfzentren können täglich mehrere Tausend Menschen geimpft werden. Am Einlass findet zunächst eine Temperaturmessung statt. Dann wird man am Check-in registriert und in einen ersten Wartebereich geführt, von wo aus man in die Impfkabine gebeten wird.
Nach der Impfung geht es in einen zweiten Wartebereich, wo man 15-30 Minuten lang daraufhin überwacht wird, ob sich Reaktionen auf die Impfung zeigen. Wenn nicht, kann man am Check-out das Impfzentrum wieder verlassen.
Welche Unterlagen müssen zur Impfung mitgebracht werden?
Wer zur Impfung in eines der Impfzentren oder in eine Arztpraxis kommt, soll laut Landesregierung seinen Personalausweis, seine Versichertenkarte, seinen Impfpass und ggf. seinen Anmeldecode mitbringen. Menschen mit Vorerkrankungen sollen zudem verfügbare Unterlagen wie beispielsweise einen Allergiepass, Dialysepass, Nachsorgepass von einer Organtransplantation oder Nachweis einer bestehenden Chemotherapie mit dabei haben.
Was unterscheidet den Novavax-Impfstoff von anderen Impfstoffen?
Corona-Impfungen mit dem Wirkstoff von Novavax sollen nach Plänen der Landesregierung ab Ende Februar möglich sein. Der Impfstoff basiert auf einem eher traditionellen Wirkprinzip und enthält keine Erbinformationen wie mRNA oder DNA. Er gilt daher als Alternative zu den mRNA- und Vektorimpfstoffen. Wir haben Vor- und Nachteile des Impfstoffs zusammengefasst.
Kann der Arbeitgeber zur Impfung verpflichten?
Nein, die aktuelle Corona-Impfverordnung regelt laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) nur das Recht auf eine Schutzimpfung. Eine Impfpflicht sehe die Verordnung nicht vor. Der Arbeitgeber könne auch keine Maßnahmen gegen die Mitarbeiter ergreifen, die nicht geimpft sind oder es nicht vorhaben.
Beschäftigte in Gesundheitsberufen sind laut DGB allerdings ab dem 15. März dazu verpflichtet, einen Impf- oder einen Genesenennachweis vorzulegen, bzw. ein ärztliches Attest, dass eine Kontraindikation gegen eine Impfung bestätigt.
Wer dies nicht tut, dem drohten zunächst aber keine Konsequenzen. Der Arbeitgeber sei aber verpflichtet, diese Fälle dem Gesundheitsamt zu melden. Die Behörde könne dann in einem zweistufigen Verfahren gegenüber dem Betroffenen ein Betretungsverbot aussprechen. Weitere Details erklärt der DGB in einem ausführlichen Beitrag auf seinen Internetseiten.
Wer sollte sich besser zunächst einmal nicht impfen lassen?
Wer akut erkrankt ist und an Fieber über 38,5 Grad leidet, sollte sich erst nach seiner Genesung impfen lassen. Eine einfache Erkältung oder leicht erhöhte Temperatur sei jedoch kein Grund, einen Impftermin zu verschieben, so das RKI.
Schwangerschaft ist kein Hinderungsgrund mehr. Aufgrund fehlender aussagekräftiger Daten hatte die Stiko bislang keine Impfempfehlung für Schwangere ausgesprochen. Mittlerweile liegen ausreichend Daten vor. Seit dem 10. September empfiehlt die Stiko Frauen ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel sowie Stillenden eine Impfung mit zwei Dosen eines mRNA-Impftstoffes.
Werden auch Grenzgänger geimpft?
Ja, unter der Voraussetzung, dass sie in Deutschland krankenversichert sind. Grenzgänger werden laut Gesundheitsministerium in diesen beiden Fällen in saarländischen Impfzentren geimpft:
- Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in der französischen Grenzregion, die in Deutschland krankenversichert sind.
- Französische und luxemburgische Staatsangehörige, die für ein saarländisches Unternehmen arbeiten und in Deutschland krankenversichert sind.
Wann war Impf-Start im Saarland?
Am 27. Dezember 2020 haben die Impfungen in den Heimen begonnen, am 28. Dezember 2020 sind sie auch in den Impfzentren gestartet.