Wohnhäuser (Foto: SR/Dirk Petry)

Bundestag stimmt für Reform der Grunderwerbsteuer

Niklas Resch   21.04.2021 | 18:31 Uhr

Die umstrittenen Share Deals bei Immobilien einzudämmen ist das Ziel der Großen Koalition bei der Reform der Grunderwerbsteuer. Der Bundestag hat jetzt für die Gesetzesänderung gestimmt. Auch daran gibt es Kritik – die Folgen für das Saarland sind noch unklar.

Für den Bundesvorsitzenden der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, ist klar: „Mit dieser Reform hat sich die Große Koalition keinen Orden verdient. Wir haben bei der Grunderwerbsteuer nach wie vor eine höchst ungerechte Zweiteilung.“ Die Deutsche Steuergewerkschaft, die Vertretung der Mitarbeiter in der Finanzverwaltung, ist mit ihrer Kritik nicht alleine. Sie reiht sich ein in eine Liste unter anderem mit Oppositionsparteien wie den Grünen und den Linken.

Weiter Ungleichbehandlung von Privatkäufern und Großinvestoren

Eigenthaler betont: „Junge Familien müssen beim Kauf von Immobilien immer die volle Grunderwerbsteuer zahlen“. Je nach Bundesland sind es bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises, wie etwa im Saarland. Gleichzeitig könnten große Investoren bei geschickter Planung weiterhin tausende Wohnungen kaufen, ohne einen Cent an die Staatskasse zu zahlen, so Eigenthaler.

Der Chef der Steuergewerkschaft bezieht sich auf die Reform der Grunderwerbsteuer, die der Bundestag am Mittwochnachmittag nach jahrelanger Diskussion beschlossen hat. Bei Share Deals werden nicht die Immobilien selbst verkauft, sondern Anteile (engl. „Shares“) an einem Unternehmen, dem die Häuser und Grundstücke gehören.

Wenn weniger als 95 Prozent der Anteile verkauft werden, wird bisher keine Grunderwerbsteuer fällig. Durch die Reform soll diese Schwelle auf 90 Prozent gesenkt werden. Außerdem sollen die Haltefristen von fünf auf zehn Jahre angehoben werden. Geplant sind allerdings Ausnahmen für börsennotierte Unternehmen. Am 1. Juli 2021 soll die Gesetzesänderung in Kraft treten.

„Steuergestaltungs-Akrobaten werden sich auf Änderungen einstellen“

Viele Steuerexperten sind sich sicher: Die geplanten Änderungen erschweren die Share Deals zwar etwas, aber sie verhindern sie nicht. Eigenthaler betont, dass auch das neue Gesetz noch Lücken für findige Investoren lässt. „Die Steuergestaltungsakrobaten werden sich auf die Änderungen einstellen.“

Das findet er ärgerlich, denn schließlich gehen dem deutschen Staat pro Jahr geschätzt rund eine Milliarde Euro Steuern durch Share Deals verloren. Recherchen von SR und Correctiv hatten zuletzt gezeigt, dass Share Deals nicht nur in Metropolen wie Berlin oder Hamburg abgewickelt werden, sondern auch in vielen kleineren Städten in Deutschland, unter anderem in Ottweiler.

Folgen für das Saarland unklar

Das saarländische Finanzministerium begrüßt die geplante Neuregelung grundsätzlich, weil sie für mehr Steuergerechtigkeit sorge. Es verweist auf SR-Anfrage allerdings darauf, dass eine abschließende Bewertung nicht möglich sei, da das Gesetzgebungsverfahren noch laufe. Im Mai muss sich der Bundesrat noch mit dem Gesetz befassen.  

Mit welchen Steuer-Mehreinnahmen das Saarland durch die geplante Neuregelung rechnen kann, ist ebenfalls unklar. Share Deals, so das Ministerium, würden bisher nicht erfasst. Dementsprechend ist auch nicht bekannt, in wie vielen Fällen Immobilien im Saarland in den vergangenen Jahren über Share Deal-Konstruktionen verkauft wurden, und welche Summen dem Staat durch die Lappen gingen.

Vorschläge für mehr Gerechtigkeit

Um für mehr Gerechtigkeit im System zu sorgen, sind aus Sicht der Deutschen Steuergewerkschaft zwei Wege möglich. Erstens eine Quoten-Regelung beim Kauf vom Unternehmen mit Immobilienbesitz. Das würde bedeuten: Wer 70 Prozent an einem solchen Unternehmen erwirbt, muss auch 70 Prozent der Grunderwerbsteuer zahlen. Das wäre zwar ein größerer Aufwand in den Finanzbehörden, betont der Bundesvorsitzende Eigenthaler. „Aber es würde für mehr Einnahmen sorgen und ist auch gerechter“.

Der zweite Vorschlag bezieht sich auf die Entlastung von Privatkäufern, durch einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer. Eigenthaler bezeichnet das als „Freischuss, etwa für junge Familien“. Wer also zum ersten Mal eine Immobilie kauft, müsste dann keine Grunderwerbsteuer zahlen. Nur wer „in seinem Leben mehrere Häuser und Grundstücke kauft, müsste zahlen. Damit wäre der Gerechtigkeit auch Genüge getan“, findet Eigenthaler.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 21.04.2021 berichtet.


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„Wem gehört das Saarland?“ ist eine Kooperation von SR und Correctiv und Teil einer Recherche-Serie für mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt.


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