Screenshot: SR in der ARD-Mediathek (Foto: SR)

Sendung verpasst? – Kein Problem mit der Mediathek

 

Viele Sendungen des Saarländischen Rundfunks können Sie nach der Ausstrahlung in der ARD Mediathek abrufen – manche sogar schon davor. Die Fernsehsendungen, Videos und Livestreams des SR in der ARD Mediathek stehen auf unterschiedlichen Ausspielwegen und Plattformen zur Verfügung.

Weitere Informationen

Die SR Mediathek des Saarländischen Rundfunks ist Teil der ARD Mediathek. Hier finden sie die Fernsehsendungen des SR, Videos und Livestreams.

Sie erinnern sich nur an ein Schlagwort? Dann geben Sie dieses oben im Suchfenster ein und durchstöbern Sie die Ergebnisse. Vielleicht werden Sie so ja noch weitere interessante Inhalte zu diesem Stichwort finden.

Auf der Startseite der Mediathek präsentieren wir Ihnen die aktuellsten Videos. Außerdem finden Sie dort auch immer besondere Programm-Highlights. In einem ausfürhlichen Hilfebereich werden viele Fragen zu Anwendung und Inhalten erklärt.

Rechtliches und Verweildauer

Aus rechtlichen Gründen dürfen wir Ihnen die Inhalte der Mediathek nicht als Download zur Verfügung stellen.

Die Verfügbarkeit und Verweildauer von Beiträgen ist gesetzlich über den von den Ländern beschlossenen Rundfunkstaatsvertrag vorgegeben. Je nach Inhalt der Sendung gelten unterschiedliche Regelungen für die Dauer, die der Beitrag angeboten werden darf. Nach dem sogenannten Drei-Stufen-Test wird die Verweildauer zwischen einigen Tagen oder Monaten festgelegt. Unterhalb des Videofensters wird das Ablaufdatum angezeigt.


Auch lizenzrechtliche Vorgaben können die Dauer und Verfügbarkeit beeinflussen. Wenn Sie eine Sendung vermissen oder Fragen zur Verweildauer haben, dann können Sie sich über unser Kontaktformular direkt an den betreffenden Sender wenden.
Lizenzeinkäufe aus dem außereuropäischen Ausland ohne Produktionsbeteiligung der ARD dürfen aus gesetzlichen Gründen nicht in der ARD Mediathek angeboten werden, selbst wenn die Lizenzrechte dies zulassen würden. Bei älteren Produktionen kommt es vor, dass die Rechteinhaber nicht mehr nachzuvollziehen sind und deshalb keine Online-Verfügbarkeit möglich ist.

Die Einzelheiten sind im so genannten Verweildauerkonzept geregelt - einem Teil des Telemedienkonzeptes. Die Erstellung dieser Konzepte schreibt der Rundfunkstaatsvertrag vor.

Grundlagen zum Drei-Stufen-Test
Der Medienstaatsvertrag verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland, neue Telemedienangebote oder die wesentlichen Änderungen eines bereits bestehenden Telemedienangebots einem besonderen Genehmigungsverfahren, dem sogenannten "Drei-Stufen-Test", zu unterziehen. In den Konzepten werden die Ziele, Aufgaben und Inhalte der Telemedienangebote beschrieben.

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