Mitglieder des Rundfunkrats bei einer Rundfunkratsitzung (Foto: Pasquale D'Angiolillo)

Der Rundfunkrat des Saarländischen Rundfunks

 

Livestream der Rundfunkratssitzungen
Die Rundfunkratssitzungen können Sie am jeweiligen Termin hier im Livestream verfolgen.


Vorsitzende: Gisela Rink
Stellvertreter: Thorsten Schmidt


Neukonstituierung des Rundfunkrats des Saarländischen Rundfunks

nach § 6 Abs. 1 SR-Gesetz


Am 27. Oktober ist das neue Gesetz über den Saarländischen Rundfunk (SR-Gesetz) in Kraft getreten.

Es sieht neue Regelungen zur Neukonstituierung des SR-Rundfunkrats vor. Demnach verlängert sich die Amtszeit des derzeitigen Rundfunkrats um sechs Monate bis zum 30. Juni 2024. 

Rechtliche Grundlagen

Die Zusammensetzung des Rundfunkrats und das Entsendungsverfahren sind in § 6 Abs. 1 SR-Gesetz geregelt.

Die entsendungsberechtigten Organisationen werden drei Monate vor Ablauf der Amtsperiode von dem Vorsitz führenden Mitglied des Rundfunkrats aufgefordert, ihre jeweiligen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für die neue Amtsperiode anzuzeigen. Für den Fall, dass mehr als eine Organisation entsendungsberechtigt ist, teilt das den Vorsitz führende Mitglied den jeweiligen Organisationen mit, dass sie sich auf eine gemeinsame Entsendung eines Mitglieds zu einigen haben. Diese Entscheidung ist dem Vorsitz führenden Mitglied des Rundfunkrats bis vier Wochen vor der konstituierenden Sitzung des Rundfunkrats anzuzeigen. 

Über die Besetzung von Sitzen, über die sich die gemeinsam entsendungsberechtigten Organisationen nicht einigen konnten, entscheidet das vom Vorsitz des Rundfunkrats zu ziehende Los. An dem Losverfahren nehmen nur Organisationen teil, die eine entsprechende Mitteilung vorgenommen haben.

NEU:
Entsendungsberechtigung muss teilweise beim Ausschuss des Landtags beantragt werden

Frist: 31. Dezember 2023

Die Entsendungsberechtigung einzelner in § 6 Abs. 1 Satz 4 SR-Gesetz genannten Stellen wird auf Antrag beim Landtag des Saarlandes durch den für Medienfragen zuständigen Ausschuss des Landtags des Saarlandes festgestellt.

Der Antrag hat spätestens sechs Monate vor Ablauf der Amtsperiode beim Landtag des Saarlandes einzugehen. Der Beschluss des für Medienfragen zuständigen Ausschusses ist bis spätestens vier Monate vor Ablauf der Amtsperiode mit einer Zweidrittelmehrheit zu fassen.

Informationen zu den Aufgaben des Rundfunkrats und seiner Ausschüsse erhalten Sie hier.

Für nähere Informationen kontaktieren Sie die Rundfunkratsvorsitzende Frau Gisela Rink unter 0681-602 20 61 - oder Sie schreiben eine Email an: gremienbuero@sr.de.


Aufgaben des Rundfunkrates/
Aufwandsentschädigungen


Die Arbeit des SR Rundfunkrat und Verwaltungsrat kurz erklärt
Video
Die Arbeit des SR Rundfunkrat und Verwaltungsrat kurz erklärt
Die Erfüllung der Aufgaben und Pflichten des SR werden von den Gremien, dem Rundfunkrat und dem Verwaltungsrat, kontrolliert. Dieser Kurzfilm gibt Ihnen einen ersten Einblick in die Arbeit der SR-Gremien.

Die Mitglieder des Rundfunkrates sind Sachwalter der Interessen der Allgemeinheit im Sendegebiet des Saarländischen Rundfunks. Sie sollen der Vielfalt der Meinungen der Bevölkerung Rechnung tragen. Die Ratsmitglieder sind an keine Weisungen gebunden. Sie dürfen keine wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen haben, die geeignet sind, die Erfüllung ihrer Aufgaben als Rundfunkratsmitglieder zu gefährden.

Der Rundfunkrat berät den Intendanten in der Programmgestaltung. Er überwacht die Einhaltung der für die Programme geltenden Grundsätze und Richtlinien. Er kann feststellen, dass einzelne Sendungen oder Angebote gegen diese Grundsätze verstoßen und den Intendanten auffordern, einen festgesellten Verstoß nicht fortzusetzen oder künftig zu unterlassen.

Der Rundfunkrat wacht darüber, dass der SR seine Aufgaben entsprechend den rechtlichen Vorgaben erfüllt. Ihm obliegen dabei folgende Aufgaben:

  • die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrates,
  • die Wahl und die Abberufung des Intendanten,
  • die Zustimmung zu der Bestellung des stellvertretenden Intendanten,
  • die Entscheidung über Programmbeschwerden,
  • die Gestattung von Ausnahmen von den Jugendschutzregeln,
  • die Feststellung des jährlichen Wirtschaftsplans,
  • die Feststellung des Jahresabschlusses,
  • die Beschlussfassung über die Satzung
  • die Zustimmung zu der Finanzordnung,
  • die Zustimmung zu Beteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen.

Stellung, Aufgaben und Organisation des Rundfunkrats sind im Saarländischen Mediengesetz gesetzlich in den §§ 27 ff geregelt.


Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder


Die Tätigkeit der Gremienmitglieder ist ehrenamtlich. Für die Teilnahme an Sitzungen des Rundfunkrates, des Verwaltungsrates und der Ausschüsse erhalten die Mitglieder des Rundfunkrates und des Verwaltungsrates ein Sitzungsgeld von 75 €. Für die Leitung der Sitzung eines Ausschusses erhält das vorsitzführende Mitglied ein Sitzungsgeld von 150 €. Werden mehrere Sitzungen an einem Tag wahrgenommen, wird Sitzungsgeld nur einmal gezahlt.

Für die Teilnahme an Sitzungen oder Veranstaltungen der GVK, der ARD, des ARD-Programmbeirats oder des ARTE-Programmbeirats erhalten die Mitglieder des Rundfunkrates und des Verwaltungsrates ein Sitzungsgeld von 150 € pro Sitzungstag, sofern dort kein gesondertes Sitzungsgeld gezahlt wird.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 85 €. Der Vorsitzende des Rundfunkrates und der Vorsitzende des Verwaltungsrates erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 185 €; die Stellvertretenden Vorsitzenden von 155 €.


Rechtsgrundlagen



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