Rundfunkrat Oktober 2020 (Foto: Pasquale D’Angiolillo/SR)

Der Rundfunkrat des Saarländischen Rundfunks

 

Vorsitzende: Gisela Rink
Stellvertreter: Thorsten Schmidt


Aufgaben des Rundfunkrates/
Aufwandsentschädigungen


Die Arbeit des SR Rundfunkrat und Verwaltungsrat kurz erklärt
Video
Die Arbeit des SR Rundfunkrat und Verwaltungsrat kurz erklärt

Die Mitglieder des Rundfunkrates sind Sachwalter der Interessen der Allgemeinheit im Sendegebiet des Saarländischen Rundfunks. Sie sollen der Vielfalt der Meinungen der Bevölkerung Rechnung tragen. Die Ratsmitglieder sind an keine Weisungen gebunden. Sie dürfen keine wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen haben, die geeignet sind, die Erfüllung ihrer Aufgaben als Rundfunkratsmitglieder zu gefährden.

Der Rundfunkrat berät den Intendanten in der Programmgestaltung. Er überwacht die Einhaltung der für die Programme geltenden Grundsätze und Richtlinien. Er kann feststellen, dass einzelne Sendungen oder Angebote gegen diese Grundsätze verstoßen und den Intendanten auffordern, einen festgesellten Verstoß nicht fortzusetzen oder künftig zu unterlassen.

Der Rundfunkrat wacht darüber, dass der SR seine Aufgaben entsprechend den rechtlichen Vorgaben erfüllt. Ihm obliegen dabei folgende Aufgaben:

  • die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrates,
  • die Wahl und die Abberufung des Intendanten,
  • die Zustimmung zu der Bestellung des stellvertretenden Intendanten,
  • die Entscheidung über Programmbeschwerden,
  • die Gestattung von Ausnahmen von den Jugendschutzregeln,
  • die Feststellung des jährlichen Wirtschaftsplans,
  • die Feststellung des Jahresabschlusses,
  • die Beschlussfassung über die Satzung
  • die Zustimmung zu der Finanzordnung,
  • die Zustimmung zu Beteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen.

Stellung, Aufgaben und Organisation des Rundfunkrats sind im Saarländischen Mediengesetz gesetzlich in den §§ 27 ff geregelt.


Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder


Die Tätigkeit der Gremienmitglieder ist ehrenamtlich. Für die Teilnahme an Sitzungen des Rundfunkrates, des Verwaltungsrates und der Ausschüsse erhalten die Mitglieder des Rundfunkrates und des Verwaltungsrates ein Sitzungsgeld von 75 €. Für die Leitung der Sitzung eines Ausschusses erhält das vorsitzführende Mitglied ein Sitzungsgeld von 150 €. Werden mehrere Sitzungen an einem Tag wahrgenommen, wird Sitzungsgeld nur einmal gezahlt.

Für die Teilnahme an Sitzungen oder Veranstaltungen der GVK, der ARD, des ARD-Programmbeirats oder des ARTE-Programmbeirats erhalten die Mitglieder des Rundfunkrates und des Verwaltungsrates ein Sitzungsgeld von 150 € pro Sitzungstag, sofern dort kein gesondertes Sitzungsgeld gezahlt wird.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 85 €. Der Vorsitzende des Rundfunkrates und der Vorsitzende des Verwaltungsrates erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 185 €; die Stellvertretenden Vorsitzenden von 155 €.


Rechtsgrundlagen


Mehr dazu

Satzung des Saarländischen Rundfunks
Satzung des Saarländischen Rundfunks


Artikel mit anderen teilen

Push-Nachrichten von SR.de
Benachrichtungen können jederzeit in den Browser Einstellungen deaktiviert werden.

Datenschutz Nein Ja