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Beteiligungen des Saarländischen Rundfunks

 

Zur Unterstützung der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben unterhält der SR auch Beteiligungen an gewerblichen Unternehmen.

Die Voraussetzungen, unter denen der Saarländische Rundfunk sich an gewerblichen Unternehmen beteiligen darf, sind im Medienstaatsvertrag (§ 41), dem Saarländischen Mediengesetz (§ 41) und in der Satzung des SR (Artikel 19 c) geregelt. Der Medienstaatsvertrag enthält darüber hinaus weitergehende Bestimmungen zur Zulässigkeit und zu den Verpflichtungen, die den Rundfunkanstalten beim Eingehen beziehungsweise beim Halten einer Beteiligung auferlegt werden.

Beteiligungen mit anderen Rundfunkanstalten

Im Rahmen seiner Verpflichtungen innerhalb der ARD hält der SR unmittelbare Beteiligungen an Gesellschaften, die vor allem zur Erfüllung von Gemeinschaftsaufgaben gegründet wurden. Dies betrifft die Geschäftsfelder Fernseh-und Filmproduktion, technische und andere Dienstleistungen sowie den Rechte-Erwerb. Beispiele sind die DEGETO Film GmbH und die ARD-/ZDF Medienakademie gGmbH.

SR-spezifische Beteiligungen

Das Spektrum der Geschäftsfelder dieser Tochter- und Beteiligungsunternehmen reicht dabei von Werbevermarktung über Trailer- und Filmproduktion zu verschiedenen Dienstleistungen, insbesondere:

Werbefunk Saar GmbH

Gegenstand der Werbefunk Saar GmbH (WFS) ist die Vermarktung von Werbung in Radio und TV sowie die Erbringungen von anderen kommerziellen Dienstleistungen im Medienbereich.

Globe tv Film- und Fernsehproduktionsgesellschaft mbH

Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Herstellung, die Bearbeitung und die umfassende Verwertung von audiovisuellen Programmen aller Art, einschließlich deren Rechte. Hierzu gehören insbesondere die Trailerproduktion für Das Erste, die Untertitelung von ARTE-Produktionen und die Produktion der Online-Übertragung der Ziehung der Lottozahlen im Auftrag des Deutschen Lotto- und Totoblocks.

Produktionsgesellschaft für elektronische Medien mbH

Gesellschaftszweck der Produktionsgesellschaft für elektronische Medien (ProSaar) ist die Entwicklung, Herstellung und die umfassende Verwertung von audiovisuellen Programmen aller Art. Hauptaufgabengebiet ist die Herstellung der Tatort-Produktionen für den SR sowie die Produktion der deutschen Beiträge für den EBU-Programmaustausch im Kinderkurzfilmbereich.

Der Beteiligungsbericht des Saarländischen Rundfunks

Gemäß der Anforderung des Medienstaatsvertrags Paragraph 42 wird den Gremien des SR jährlich der Beteiligungsbericht vorgelegt, um somit die Transparenz über den Umfang und die wirtschaftlichen Verhältnisse der SR-Beteiligungen zu gewährleisten.

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