Luxemburg-Pendler müssen Überstunden voraussichtlich in Deutschland besteuern

Luxemburg-Pendler müssen Überstunden in Deutschland voraussichtlich nicht versteuern

René Henkgen   30.03.2024 | 13:00 Uhr

Viele Luxemburg-Pendler aus dem Saarland werden auch in Zukunft voraussichtlich keine Überstunden in Deutschland versteuern müssen. Das haben die beiden luxemburgischen Gewerkschaften OGBL und LCGB nach einem Treffen mit deren Finanzminister Gilles Roth bekannt gegeben.

Steuerfrei bleiben voraussichtlich Wochenend- und Feiertagszuschläge sowie Überstunden für deutsche Arbeitnehmer in Luxemburg, solange deren Betrag eine Summe von gut 12.800 Euro pro Jahr nicht übersteigt. Dabei berufen sich die Gewerkschaften OGBL und LCGB auf das luxemburgische Finanzministerium.

Demnach greift auch für Grenzpendler der Steuerfreibetrag inklusive Werbungskosten in Deutschland. Für alle, die diesen Freibetrag überschreiten und somit in Deutschland Steuern zahlen müssten, wolle Luxemburgs Finanzminister Gilles Roth konkrete Lösungen ausarbeiten.

Verwirrung wegen Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens

Vor einigen Tagen entflammte eine Diskussion darüber, dass Zuschläge und Überstunden deutscher Arbeitnehmer in Luxemburg ab diesem Jahr in Deutschland versteuert werden müssten. Grund war eine Anpassung im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Luxemburg zum 11. Januar dieses Jahres.

Insgesamt arbeiten mehr als 50.000 deutsche Grenzgänger in Luxemburg. Aus dem Saarland sind es rund 10.000.

Über dieses Thema hat auch die SR info Rundschau im Radio am 30.03.2024 berichtet.


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Die 10.000 saarländischen Pendler mit Arbeitsplatz in Luxemburg können seit Dienstag an 34 Tage von zu Hause aus arbeiten, ohne dass ihr Einkommen in Deutschland anteilig versteuert wird. Bisher lag die Grenze bei 19 Tagen.


31.03.2024, 17:56 Uhr

Hinweis der Redaktion: In einer früheren Fassung war dieser Beitrag mit einer fehlerhaften Überschfift "Luxemburg-Pendler müssen Überstunden voraussichtlich nicht doppelt besteuern" versehen. Richtig ist, dass Zuschläge und Überstunden im Großherzogtum Luxemburg nicht besteuert werden. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

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