Mehr Anträge auf Opfer-Entschädigung
Im Saarland sind im vergangenen Jahr mehr Anträge auf Opfer-Entschädigung gestellt worden. Nach Angaben des Sozialministeriums wurden 135 Anträge eingereicht. Das sind 20 mehr als 2023. Den Anstieg erklärt sich das Ministerium durch die Ausweitung des Anspruchs. Seit 2024 haben auch Menschen Anspruch auf Entschädigung, die Opfer von psychischen Gewalttaten geworden sind. Ursprünglich wurde die Leistung für Kriegsgeschädigte und deren Hinterbliebene geschaffen. Seitdem wurde sie erweitert und gilt heute z.B.für Opfer von Impfschäden und Terroranschlägen. SAARTEXT vom 03.05.2025