Rüdiger Schneidewind (Foto: SR)

Neue Vorwürfe gegen Homburger OB Schneidewind

Thomas Gerber / Onlinefassung: Thomas Braun   15.09.2017 | 13:01 Uhr

Die Grünen im Homburger Stadtrat werfen SPD-Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind nach der sogenannten Spitzelaffäre erneut einen Verstoß gegen das Vergaberecht vor. Ohne EU-weite Ausschreibung und am Stadtrat vorbei habe er mit den Stadtwerken einen langfristigen Vertrag über Erdgaslieferungen geschlossen.

Wie schon bei der Beauftragung der Privatdetektive - auch dieses Mal hat Schneidewind den Auftrag freihändig vergeben. Das ist laut Kommunalaufsicht ein Verstoß gegen das Vergaberecht. Es geht um Gaslieferungen in der Preisklasse von gut 300.000 Euro pro Jahr. Eine europaweite Ausschreibung und eine Suche nach dem günstigsten Bieter hätte erfolgen müssen. In einem Schreiben von Ende August bestätigt die Kommunalaufsicht die Kritik der Grünen - weist aber auch darauf hin, dass die Frist für ein mögliches Nachprüfungsverfahren bereits verstrichen ist. Der Verstoß gegen das Vergaberecht habe also keine Auswirkungen auf den bestehenden Vertrag.

Kommunalaufsicht belässt es bei Ermahnung

Die Kommunalaufsicht kommt zudem zum Ergebnis, dass Schneidewind den Vertrag am Stadtrat vorbei unterzeichnet und seine Verfügungsgrenze von 25.000 Euro erneut überschritten hat. Mit alledem habe er gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verstoßen, wobei es die Kommunalaufsicht bei einer Ermahnung belässt. Schneidewind solle sich in Zukunft an die Vorschriften halten.

Jährlich 50.000 Euro Schaden?

Die Grünen aber schließen weitere Schritte nicht aus. Der Stadt entstehe ein Schaden von jährlich rund 50.000 Euro. In nicht öffentlicher Ausschuss-Sitzung sei diese Zahl von einem Mitarbeiter des Rathauses genannt worden - es hätte günstigere Bieter gegeben. Also sei das möglicherweise erneut ein Fall für die Staatsanwaltschaft, die ja gegen Schneidewind in der Spitzelaffäre bereits wegen Untreue ermittelt. Von Schneidewind oder einem Vertreter der Stadtverwaltung war zunächst keine Stellungnahme zu bekommen.

Über dieses Thema wurde auch in der SR 3 Rundschau vom 15.09.2017 berichtet.

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