Disziplinarverfahren gegen Homburger Rathausschef

mit Informationen von Thomas Gerber   10.01.2017 | 18:51 Uhr

Im Fall der sogenannten "Spitzelaffäre" beim Homburger Baubetriebshof hat die Kommunalaufsicht beim Landesverwaltungsamt ein Disziplinarverfahren gegen OB Schneidewind eingeleitet. Die Grünen im Stadtrat forderten den SPD-Politiker auf, sein Amt ruhen zu lassen.

Rüdiger Schneidewind (SPD) hatte vier Mitarbeiter des Betriebshofs von einer Detektei beobachten lassen. Der Oberbürgermeister verteidigte seine Vorgehensweise damit, dass es im Herbst 2015 zahlreiche Hinweise auf ein gravierendes Fehlverhalten beim Baubetriebshof gegeben habe. Den Auftrag zur Überwachung hatte er erteilt, ohne den Stadtrat einzubeziehen.

Dafür muss sich der Homburger Oberbürgermeister nun einem Disziplinarverfahren stellen. Konkret geht es um die Vergabe des Großauftrags an das Düsseldorfer Detektivbüro Kocks Confidence über insgesamt 330.000 Euro. Damit hat er offenbar gegen kommunalrechtliche Vorschriften verstoßen und seine Dienstpflichten verletzt.

Die Grünen im Homburger Stadtrat forderten Schneidewind auf, sein Amt ruhen zu lassen. Fraktionschefin Stoppiera sagte dem SR, er habe mit der Überwachungs-Affäre beim Baubetriebshof nicht nur einen erheblichen finanziellen Schaden für die Stadt angerichtet. Er habe vielmehr auch gegenüber Verwaltung und Stadtrat sämtliches Vertrauen verspielt. Die CDU-Stadtratsfraktion will unterdessen eine Sondersitzung des Stadtrats beantragen.

Datenschützer verhängen Bußgeld

Das Disziplinarverfahren der Kommunalaufsicht ruht allerdings zunächst einmal, weil parallel dazu noch ein Bußgeldverfahren gegen den SPD-Politiker anhängig ist: Das Datenzschutzzentrum Saar verhängte einen Bußgeldbescheid gegen ihn, weil er mit der Beobachtung der Mitarbeiter deren Persönlichkeitsrechte verletzt haben könnte. Wie hoch das Bußgeld ist, wollte das Datenschutzzentrum nicht sagen. Bis zu 50.000 Euro sind in einem solchen Falle möglich, das Bußgeld gegen Schneidewind bewege sich aber im unteren Bereich. Der Bescheid selbst ist noch nicht rechtskräftig, Schneidewind kann noch Einspruch einlegen.

Dem Oberbürgermeister selbst lag nach eigenen Angaben bis zum frühen Dienstagnachmittag kein Schreiben der Kommunalaufsicht über das gegen ihn laufende Disziplinarverfahren vor.

Fehlverhalten im Baubetriebshof

Der Oberbürgermeister hatte in der Vergangenheit die Beobachtung der Mitarbeiter damit begründet, dass es im Herbst 2015 zahlreiche Hinweise auf ein gravierendes Fehlverhalten beim Baubetriebshof gegeben habe. Nach SR-Informationen sollen städtische Mitarbeiter am Privathaus eines Abteilungsleiters und dessen Mietshaus Arbeiten verrichtet haben. Dabei soll es um Reparaturarbeiten an einem Garagendach und den Bau einer Terrasse gegangen sein. Die Vorfälle liegen schon mehrere Jahre zurück.

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