Eine Person geht an einem Aufsteller mit dem Logo der AfD vorbei. (Foto: picture alliance/dpa | Oliver Dietze)

Vorerst kein Stimmrecht für AfD im Yeboah-U-Ausschuss

Thomas Gerber   28.07.2023 | 14:13 Uhr

Die AfD ist mit einem Eilantrag gescheitert, vor dem Verfassungsgerichtshof einen vollen, stimmberechtigten Sitz im Yeboah-Untersuchungsausschuss zu erstreiten. Eine endgültige Entscheidung ist das noch nicht – und nur auf den ersten Blick eine Niederlage.

In dem fünfköpfigen Untersuchungsausschuss zur politischen Aufarbeitung des rassistischen Mordes an Samuel Yeboah sollten die SPD mit drei, die CDU mit zwei und die AfD zunächst nur als beratendes Mitglied vertreten sein. Dagegen wollte die AfD-Fraktion eine einstweilige Anordnung erwirken.

Video [aktueller bericht, 28.07.2023, Länge: 2:13 Min.]
AfD scheitert mit Eilantrag zu Sitz im Yeboah-Untersuchungsausschuss

Der Eilantrag der AfD-Fraktion wurde am Freitag abgewiesen, in der Hauptsache stehe eine Entscheidung aber noch aus. Hierzu seien tiefergehende verfassungsrechtliche Fragen zu prüfen. Gleichzeitig machte der Verfassungsgerichtshof deutlich, dass die AfD jederzeit eine neue einstweilige Anordnung stellen könnte, sollten ihr die nun zugesagten Rechte wieder entzogen werden.

Die Entscheidung ist nur auf den ersten Blick eine Niederlage für die Rechtsaußen-Fraktion. Denn hätte das erweiterte Landtagspräsidium nicht noch die Kurve gekriegt, dann wäre dem AfD-Antrag wohl stattgegeben worden.

Demokratische Mitwirkungsrechte zunächst gewahrt

Zwar darf die AfD auch weiterhin an Abstimmungen des fünfköpfigen Gremiums nicht teilnehmen, aber ihr Vertreter hat nun Rederecht. Er kann Anträge und Fragen stellen. Damit seien die demokratischen Mitwirkungsrechte der AfD zunächst gewahrt, die Verfassungsrichter sahen keine Eilbedürftigkeit mehr.

Wobei das Verfassungsgericht ausdrücklich darauf hinweist, dass die AfD, sollten ihr die versprochenen Möglichkeiten nicht gewährt werden, erneut eine einstweilige Anordnung beantragen könne – ein eindeutiger Fingerzeig auch für die noch ausstehende Entscheidung in der Hauptsache.

Eine gezielte Ausgrenzung der AfD aus dem U-Ausschuss scheint verfassungsrechtlich bedenklich und ist im Übrigen unüblich. Andere Kleinstfraktionen wie FDP, Piraten oder Grüne waren in der Vergangenheit stets stimmberechtigt in Landtags-U-Ausschüssen vertreten. Das war übrigens auch noch in der vorigen Wahlperiode der Fall – da saß ein AfD-Vertreter, wenn auch meist schweigend, im U-Ausschuss zum Missbrauchsskandal an der Uniklinik Homburg.

Beweisaufnahme in Mordprozess kurz vor dem Abschluss

Der Ausschuss soll unter anderem den Mord an dem ghanaischen Flüchtling Samuel Yeboah 1991 in Saarlouis und mögliche Versäumnisse bei den damaligen Ermittlungen aufklären.

Seit November läuft in Koblenz auch ein Prozess gegen den heute 52-jährigen Peter S. wegen Mordes. Ein Urteil gilt als wahrscheinlich.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 28.07.2023 berichtet.


Podcast

Die Podcast-Serie zum Mordprozess
Der Fall Yeboah – Rassismus vor Gericht
1991 stirbt Samuel Yeboah durch einen Brandanschlag auf die Asylunterkunft in Saarlouis. Erst über 30 Jahre später wird der Mord als rassistisch motivierte Tat verfolgt und steht möglicherweise vor der Aufklärung. Warum erst jetzt? Dieser Frage gehen die SR-Journalistin Lisa Krauser und ihre beiden Kollegen Thomas Gerber und Jochen Marmit in einem mehrteiligen Podcast nach.

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Analyse des bisherigen Prozesses
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Der Yeboah-Prozess steht kurz vor dem Abschluss der Beweisaufnahme. Das Verfahren gegen den ehemaligen Saarlouiser Neonazi Peter S. geht jetzt in eine Sommerpause und wird Mitte August fortgesetzt. Ein Urteil gegen den 52-Jährigen wegen Mordes gilt als wahrscheinlich.

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Vermutung der Staatsanwaltschaft
Yeboah-Prozess: Skinhead-Chef soll Tatimpuls gegeben haben
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