Asylbewerberunterkunft im ehemaligen Hotel "Weißes Rößl" in Saarlouis 1991 (Foto: Landespolizeipräsidium Saarland)

SPD-Fraktion will Entschädigungsfonds einrichten

mit Informationen von Lea Kiehlneker   19.09.2023 | 06:37 Uhr

Der Fall um den 1991 getöteten ghanaischen Asylbewerber Samuel Yeboah hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Unter anderem der Saarländische Flüchtlingsrat hatte für die Opfer des Brandanschlags einen Entschädigungsfonds gefordert. Die SPD-Fraktion will diesen nun einrichten.

Bereits im Juni hatte Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) einen Entschädigungsfonds für Opfer rassistischer Gewalt angekündigt. Kommenden Mittwoch will die SPD-Fraktion im saarländischen Landtag nun einen entsprechenden Antrag einbringen.

Opfer von rassistischer, antisemitischer, terroristischer und extremistischer Gewalt sowie deren Angehörige sollen aus dem Fonds Geld beantragen können. Dabei geht es um schwere Gewalttaten von überregionaler Aufmerksamkeit, wie etwa Terroranschläge. So könnten bei Todesfällen infolge solcher Taten bis zu 100.000 Euro Unterstützung für Betroffene bewilligt werden.

Beirat soll über Hilfen entscheiden

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Kira Braun sagte, man wolle mit dem Schritt ein Zeichen für Toleranz und Vielfalt setzen. Wer Hilfen in welcher Höhe erhält, soll ein Beirat entscheiden. Braun zufolge soll den Opfern und deren Angehörigen so auch unabhängig von gerichtlichen Verfahren ein Stück weit Gerechtigkeit widerfahren.

Fall Yeboah Hintergrund für Fonds

Hintergrund für den Antrag der SPD-Fraktion ist unter anderem der Fall Yeboah. Der ghanaische Flüchtling war 1991 bei einem Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis getötet worden. Vor dem Oberlandesgericht Koblenz wird der Fall momentan verhandelt. Das Urteil soll am 9. Oktober verkündet werden.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 19.09.2023 berichtet.


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