Das Hörfunkgebäude mit dem SR-Logo (Foto: SR)

Neues Mediengesetz in der Umsetzung

Martin Brinkmann / Onlinefassung: Thomas Braun   31.01.2024 | 20:16 Uhr

Nachdem der Landtag im vergangenen Jahr ein neues Mediengesetz beschlossen hat, hat der SR-Rundfunkrat am Mittwoch dessen Umsetzung in der Satzung und Geschäftsordnung des Saarländischen Rundfunks beschlossen. Betroffen ist auch der Rundfunkrat selbst.

Auf dem Saarbrücker Halberg hat sich der SR-Rundfunkrat am Mittwoch zu einer Sondersitzung getroffen. Dabei ging es auch um die Umsetzung des im Oktober beschlossenen neuen Mediengesetzes.

"Wir haben jetzt Veränderungen gegenüber dem früheren Rundfunkrat, der ja wesentlich größer war. Dafür haben aber stellvertretende Mitglieder die Möglichkeit in Ausschüssen mitzuarbeiten", sagt die Vorsitzende des SR-Rundfunkrates, Gisela Rink. Nun müsse man abwarten, wie sich das in der Praxis bewähre. "Wir haben heute unsere Geschäftsordnung so angepasst, dass wir die Möglichkeit schaffen, dass es ein arbeitsfähiges Gremium werden kann."

Für die Konstituierung des neuen Rundfunkrates haben 36 Verbände Anträge auf eine Entsendeberechtigung eines Mitgliedes gestellt.

In seinem Bericht hob SR-Intendant Martin Grasmück hervor, dass die Vorschläge des Zukunftsrats, die Regionalisierung auszubauen das föderale System stärke. Auch die Empfehlung, Kooperationen zwischen den LRA untereinander auszubauen, sei eine wichtige Botschaft und eine gute Basis für die weiteren bereits geplanten Reformschritte. Er sehe eine große Entschlossenheit in der ARD voranzukommen.

Über dieses Thema berichtete der aktuelle bericht am 31.01.2024 im SR Fernsehen.


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