Rüdiger Schneidewind (Foto: IMAGO / BeckerBredel)

Schneidewind tritt bei Homburger OB-Wahl an

Thomas Gerber / Onlinefassung: Thomas Braun   07.11.2023 | 07:30 Uhr

Vor viereinhalb Jahren ist der Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind wegen der sogenannten Detektivaffäre suspendiert worden. Bei der OB-Wahl im Juni 2024 wird er erneut antreten. Dabei geht es auch um seine Versorgungsansprüche.

Die Homburger Bürgerinnen und Bürger wählen im Juni 2024 einen neuen Oberbürgermeister. Dann wird sich auch der suspendierte Amtsinhaber Schneidewind zur Wiederwahl stellen. Dies bestätigte der 55-Jährige dem SR.

Als Amtsinhaber keine Unterstützerunterschrift nötig

Schneidewind sagte, er müsse sich erneut bewerben, da er ansonsten seine Versorgungsansprüche verlieren würde. Er sei zwar inzwischen aus der SPD ausgetreten, müsse aber als Amtsinhaber anders als andere Einzelbewerber nicht die erforderlichen 153 Unterstützungsunterschriften für seine Zulassung als Kandidat sammeln.

Das Innenministerium erklärte auf SR-Anfrage, Bürgermeister seien grundsätzlich verpflichtet, sich der Wiederwahl zu stellen. Andernfalls seien sie unter Verlust der Beamtenversorgung aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen. Dann stünde ihnen auch kein Übergangsgeld zu. Beides will Schneidewind mit seiner Bewerbung offenbar vermeiden.

Schneidewind kandidiert als OB für Homburg
Audio [SR 3, (c) SR 3 Thomas Gerber, 07.11.2023, Länge: 01:11 Min.]
Schneidewind kandidiert als OB für Homburg

Seit viereinhalb Jahren suspendiert

Schneidewind ist seit neun Jahren Oberbürgermeister von Homburg. Seine Amtszeit endet im Oktober nächsten Jahres. Wegen der sogenannten Detektivaffäre ist er vor viereinhalb Jahren vom Dienst suspendiert worden.

Seither bezieht Schneidewind 81 Prozent seiner Amtsbezüge als OB - rund 7500 Euro brutto im Monat. Schneidewind war 2021 vom Landgericht wegen Haushaltsuntreue zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 90 Euro verurteilt worden und ist damit vorbestraft. Das Urteil wurde Anfang 2022 vom Bundesgerichtshof bestätigt und ist damit rechtskräftig.

Seither prüft das Innenministerium weitere dienstrechtliche Schritte gegen Schneidewind. Ein Ende dieses Disziplinarverfahrens ist derzeit nicht absehbar.

Über dieses Thema berichteten die SR-Hörfunknachrichten am 07.11.2023.


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