Reformvertrag für öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll Ende 2024 stehen
Bis Ende des Jahres soll ein neuer Reformstaatsvertrag der Länder zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorliegen. Das hat der für Medien zuständige Staatssekretär, Thorsten Bischoff, am Dienstag angekündigt.
In den neuen Reformstaatsvertrag sollen die Beschlüsse des Zukunftsrates, eines von den Bundesländern eingesetzten Expertenrats zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, und die Vorschläge der Rundfunkkommission der Länder einfließen.
Dabei gehe es um eine Schärfung des Auftrags, auch jüngere Menschen müssen mehr in den Fokus rücken, gerade mit digitalen Angeboten. Auch die Strukturen sollen verändert werden, sagte der für Medien zuständige Staatssekretär, Thorsten Bischoff. ARD, ZDF und Deutschlandradio sollen zur Zusammenarbeit verpflichtet werden. Mehrfachstrukturen sollen abgebaut werden.
Auch über eine mögliche Neuordnung der Bemessung der Rundfunkbeiträge wird beraten. Hier gebe es noch sieben Bundesländer, die der derzeit diskutierten Erhöhung von 58 Cent nicht zustimmen. Deshalb berate man auch über andere Modelle für die Festlegung.
Großer Transformationsprozess
Der Reformmotor laufe auf Länderseite auf Hochtouren. Durch das veränderte Mediennutzungsverhalten brauche es für die traditionellen Angebote auch eine digitale Umsetzung. Das sei ein großer Transformationsprozess. Auch aus den Sendern selbst müssten die Reformbemühungen weiter vorangetrieben werden.
Die Eigenständigkeit des SR steht laut Bischoff nicht zur Debatte.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 30.01.2024 berichtet.