Eine Tagung des SR-Rundfunkrates. (Foto: SR)

Neukonstituierung des SR-Rundfunkrats

  06.12.2023 | 14:47 Uhr

Am 27. Oktober 2023 ist das neue Gesetz über den Saarländischen Rundfunk (SR-Gesetz) in Kraft getreten. Es sieht neue Regelungen zur Neukonstituierung des SR-Rundfunkrats vor. Demnach verlängert sich die Amtszeit des derzeitigen Rundfunkrats um sechs Monate bis 30. Juni 2024.

Neu ist, dass einzelne nicht konkret bestimmte Organisationen gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 SR-Gesetz bei dem für Medienfragen zuständigen Ausschuss des Landtages eine Entsendungsberechtigung beantragen können.

Antrag bis spätestens 31. Dezember

Diese Organisationen und Verbände, die Interesse an der Mitarbeit im Rundfunkrat des Saarländischen Rundfunks haben, werden gebeten, sich an den zuständigen Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu wenden. Der Antrag ist bis spätestens 31. Dezember 2023 an den Ausschuss zu senden, Medienausschuss@landtag-saar.de.

Der Beschluss des Medienausschusses über die Entsendungsberechtigungen ist bis zum 29. Februar 2024 mit einer Zweidrittelmehrheit zu fassen.

Weitere Informationen zum Entsendungsverfahren sind der Internetseite des Ausschusses für Bildung, Kultur und Medien des Landtags des Saarlandes zu entnehmen.

Vetreter aus gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen

Der Rundfunkrat ist das wichtigste Kontrollorgan einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt. Die Mitglieder setzen sich aus Vertretern gesellschaftlicher Gruppen und Organisationen zusammen. Ihre Aufgabe ist es, die Allgemeinheit auf dem Gebiet des Rundfunks zu vertreten. Die Tätigkeit der Gremienmitglieder ist ehrenamtlich.

Für weitere Informationen zur Neukonstituierung kontaktieren Sie die Rundfunkratsvorsitzende Gisela Rink unter 0681-602 20 61 oder schreiben Sie eine E-Mail an gremienbuero@sr.de.

Artikel mit anderen teilen


Push-Nachrichten von SR.de
Benachrichtungen können jederzeit in den Browser Einstellungen deaktiviert werden.

Datenschutz Nein Ja