Eine junge Kellnerin in einem Restaurant. (Foto: picture alliance / dpa | Sebastian Willnow)

Mindestlohn für Ferienjobber?

Bettina Rau / Onlinefassung: Kai Forst   03.08.2023 | 06:53 Uhr

Für viele Schüler sind die Sommerferien auch die Gelegenheit, mit einem Ferienjob das Taschengeld aufzubessern. Doch sollten die Jugendlichen auch nach Mindestlohn bezahlt werden? Besonders in der Gastronomie ist das offenbar umstritten.

In Henrys Eismanufaktur am St. Johanner Markt in Saarbrücken arbeitet im Sommer ein halbes Dutzend Schülerinnen und Schüler, die unter 18 sind. Auch Minderjährige erhalten hier den Mindestlohn von zwölf Euro – je nach Fähigkeit und Fertigkeit sogar mehr.

"Leistung zählt, nicht das Alter"

Die Leistung zähle am Ende und nicht das Alter, sagt Inhaber Dominik Heil. „Ich wurde bei einer Kontrolle sogar darauf hingewiesen, dass wir nicht unbedingt den Mindestlohn zahlen müssen. Aber ich finde, wenn ein 16-Jähriger oder eine 17-Jährige die gleiche Leistung bringt wie ein 18-Jähriger, warum sollte die Person nicht auch den Mindestlohn bekommen?“

Video [aktueller bericht, 02.08.2023, Länge: 3:10 Min.]
Diskussion um Mindestlohn für Ferienjobber

Das sehen die Verantwortlichen des Restaurants Gästehaus Quack in Saarbrücken genauso. Für die Chefin des Hauses, Anne Quack, gebietet es der Respekt, auch Schüler-Aushilfen den Mindestlohn zu zahlen. Außerdem sei es auch eine Investition in den Nachwuchs. Wie sie sehen das auch andere Restaurants in der Landeshauptstadt, die Ferien- oder jugendliche Minijobber fair bezahlen.

"Kann man nicht gleichstellen"

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) im Saarland hat eine andere Meinung. Dort heißt es, die Tarifparteien sollten das am besten unter sich ausmachen, aber den Mindestlohn brauche es für minderjährige Ferienjobber nicht.

„Der Mindestlohn wurde damals eingeführt, um Erwerbseinkommen zu sichern. Das ist bei Schülern in der Regel nicht der Fall, da geht es eher darum, sich die persönlichen Dinge, wie Playstation oder was auch immer der Wunsch ist, zu holen. Ich glaube nicht, dass man das gleichstellen kann“, sagt Dehoga-Hauptgeschäftsführer Frank Horath.

Für den Dehoga sollte der Mindestlohn für Minderjährige auch deswegen nicht zur Pflicht werden, damit er nicht die falschen Anreize schafft. „Im Prinzip steht ja dahinter: Ich mache das für eine begrenzte Zeit. Ich will noch meine Schule fertig machen, dann mit einer Ausbildung anfangen, damit ich mehr als den Mindestlohn verdienen kann."

Arbeitskammer: "Leistung muss anerkannt werden"

Bei der Arbeitskammer des Saarlandes sieht man das anders, plädiert für einen Mindestlohn, auch für minderjährige Schüler. Der durchschnittliche Stundenlohn in der Gastronomie sei sowieso zu niedrig. Schülern sollte man mindestens zwölf Euro bezahlen, volljährig oder nicht.

„Das ist eine Anerkennung. Wenn man sich anschaut, wie Schüler in einem Biergarten mit den Bierkrügen herumlaufen. Natürlich muss man diese Leistung anerkannt bekommen, genauso wie jemand, der volljährig ist. Die Arbeit ist ja im Prinzip die gleiche“, so Torsten Brandt von der Arbeitskammer.

Über dieses Thema hat auch der aktuelle bericht am 2.8.2023 berichtet.


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