Was bedeutet das Heizungsgesetz für saarländische Städten und Gemeinden?

Heizungsgesetz beschlossen: Was auf saarländische Städte und Gemeinden zukommt

mit Informationen von Peter Ring   08.09.2023 | 19:08 Uhr

Die Folgen des am Freitag beschlossenen Heizungsgesetzes werden Städte und Gemeinde in den kommenden Jahren vor einige Herausforderungen stellen. So sind kleinere Kommunen verpflichtet, bis spätestens 2028 Wärmepläne aufzustellen, größere haben noch weniger Zeit.

Der Bundestag hat nach monatelangem Streit das umstrittene Heizungsgesetz beschlossen. 399 Abgeordnete stimmten dafür, 275 dagegen. Das „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG), umgangssprachlich auch Heizungsgesetz genannt, regelt den Ausstieg aus Gas und Öl beim Heizen und soll so einen wesentlichen Beitrag für mehr Klimaschutz in Gebäuden leisten.

Video [aktueller bericht, 08.09.2023, Länge: 3:27 Min]
Was bedeutet das Heizungsgesetz für saarländische Städten und Gemeinden?

Geplant ist, dass ab dem kommenden Jahr möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben wird. Die Regelung soll zunächst nur für Neubauten gelten.

Bestehende Heizungen sollen weiterlaufen und auch repariert werden können. „Es gibt keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen“, betonte die Bundesregierung. Für Bestandsbauten soll stattdessen eine kommunale Wärmeplanung der Dreh- und Angelpunkt sein, die schrittweise kommen soll.

Saarbrücken muss Wärmeplanung bis 2026 erarbeitet haben

Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern wie die Landeshauptstadt Saarbrücken müssen ihre Pläne demnach bis Mitte 2026 vorlegen, die restlichen Kommunen haben zwei Jahre mehr Zeit dafür – bis Mitte 2028.

Ein wichtiger Baustein für solche Pläne dürften die Fernwärmenetze sein. 11.000 Haushalte in Saarbrücken sind bereits angeschlossen. Die Nachfrage ist seit der Energiekrise stark angestiegen. Derzeit sind die Stadtwerke, Stadtverwaltung und „Energie SaarLorLux“ dabei, eine Wärmeplanung für die Landeshauptstadt zu erarbeiten.

Fernwärme wird in Saarbrücken seit 60 Jahren produziert. Sie wird in der künftigen Wärmeplanung eine wichtige Rolle spielen, allerdings sind dem Ausbau durch Kraftwerkskapazitäten Grenzen gesetzt. Wie ein Mix aus Fernwärme, Wärmepumpen und anderen Lösungen aussehen könnte, ist noch unklar.

Das Ganze ist jedenfalls sehr aufwendig, braucht Zeit und kostet laut dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag (SSGT) viel Geld. "Hier gibt es noch viele offene Fragen und große Finanzierungsprobleme", sagt SSGT-Geschäftsführer Stefan Spaniol. Die Frist bis 2026 sei deshalb viel zu kurz.

Gersheimer Bürgermeister Clivot: „Es fehlt noch viel Knowhow“

Auch der Bürgermeister der 6000-Seelen-Gemeinde Gersheim, Michael Clivot (SPD), ist skeptisch. Zwar habe die Gemeinde schon vor einigen Jahren damit begonnen, bei neueren Projekten nicht mehr auf Gas und Öl zu setzen. Insgesamt sei es aber „sehr schwierig, in einer ländlichen Gemeinde, die vielleicht keine so große Bevölkerungsdichte hat, Wärmenetze oder Ähnliches zu etablieren“.

Bis Mitte 2028 eine verbindliche Wärmeplanung vorzulegen, sei vor allem bei einer Flächengemeinde wie Gersheim mit weit über 50 Quadratkilometern eine „Herausforderung“, so Clivot – insbesondere, da es sich „für uns um ein komplett neues Feld handelt“.

Demnach fehle rund um das Thema noch einiges an Wissen. „Das ist ein ganz, ganz großes Problem auch in den Verwaltungen, denn wir brauchen natürlich auch bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Knowhow in diesem Bereich, das wir momentan noch nicht haben.“ Das zügig aufzubauen sei anspruchsvoll – vor allem angesichts der anderen Herausforderungen, vor denen die Kommunen gerade stehen, wie beispielsweise die Grundsteuerreform.

Kritik von saarländischem Bundestagsabgeordneten Uhl

Der saarländische Bundestagsabgeordnete Markus Uhl (CDU) kritisiert, dass das Gesetz weiter "enorm hohe Belastungen ohne ausreichende soziale Abfederung und konkret bezifferbare CO2-Einsparungen" bringe. „Wir brauchen Anreize statt Verbote, echte Technologieoffenheit statt Ideologie, weniger Bürokratie statt immer neue Auflagen.“

Zudem sei das Gesetz ohne erneute Anhörung und Beratung im zuständigen Ausschuss beschlossen worden. Damit habe die Ampelkoalition das Urteil des Bundesverfassungsgerichts missachtet, das ausdrücklich mehr Beratungszeit gefordert habe.

Saar-FDP-Chef lobt Heizungsgesetz

Die FDP im Saarland sieht ihre Forderungen beim Heizungsgesetz umgesetzt. Der Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Oliver Luksic sprach von "mehr Freiheit und Praxistauglichkeit für Eigentümer". Er bezeichnete das nun verabschiedete Heizungsgesetz als wirtschaftlich tragbar.

Im Gegensatz zu den ursprünglichen Plänen gebe es nun keine Eingriffe ins Eigentum sowie eine Technologieoffenheit.

Über dieses Thema haben auch die SR 3-Sendung "Region am Nachmittag" am 08.09.2023 berichtet.


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