Nächster Schritt bei Grubenwasserkonzept

Die Landesregierung und das Unternehmen RAG erwarten, dass das Planfeststellungsverfahren für die Grubenwasserhaltung im März eröffnet wird. Im Rahmen des Verfahrens will das Land auch ein Gutachten in Auftrag geben.

Wie der Regionalbeauftragte der RAG Uwe Penth bei einer Veranstaltung des saarländischen Städte- und Gemeindetages mitteilte, kann das so genannte Scoping-Verfahren vorher abgeschlossen werden. Bei diesem Verfahren wird festgelegt, was vor dem Abstellen der Pumpen in ehemaligen Bergwerken untersucht werden muss.

Umweltminister Reinhold Jost (SPD) kündigte an, dass die Wasserbehörde sich Zeit nehmen werde, alle Risiken zu prüfen. Ein Risiko für Mensch, Umwelt oder Wasser dürfe es nicht geben. Wirtschaftsstaatssekretär Jürgen Barke sagte, die Landesregierung werde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ein Gutachten in Auftrag geben. Erst danach könne über das Wasserhaltungskonzept der RAG entschieden werden. Der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes hatte die Informationsveranstaltung für betroffene Bürgermeister organisiert.

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