Landtag beschließt Handyverbot an Grundschulen

Gesetz zur digitalen Bildung an Saar-Schulen beschlossen

Christian Leistenschneider   25.06.2025 | 12:02 Uhr

Der saarländische Landtag hat das Gesetz zur digitalen Bildung im Saarland verabschiedet. Es regelt unter anderem die Medienausleihe und den Distanzunterricht neu. Auch ein Handyverbot an Grundschulen wird gesetzlich verankert.

Nach rund vier Jahren Vorlaufzeit bekommt das Saarland zum 1. August das Gesetz zur digitalen Bildung an saarländischen Schulen. Mit den Stimmen der SPD-Mehrheit hat der Landtag das Gesetz in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause final verabschiedet.

Das Gesetz enthält unter anderem eine Regelung des Distanzunterrichts und sieht vor, dass Eltern an weiterführenden Schulen ab dem Schuljahr 2026/27 eine einheitliche Mediengebühr von 160 Euro zahlen müssen, die sowohl digitale als auch analoge Medien umfasst. An Grundschulen beträgt der Pauschalbetrag etwa 65 Euro.

Außerdem wurde im Rahmen des Gesetzes das Verbot der Nutzung privater Smartphones und Smartwatches an Grundschulen gesetzlich verankert, das zuvor bereits per Rundschreiben des Bildungsministeriums empfohlen wurde. Die privaten Geräte dürfen nur noch im Notfall benutzt werden.

Gesetz zur digitalen Bildung an Saar-Schulen beschlossen
Audio [SR 3, Sabine Wachs, 25.06.2025, Länge: 01:02 Min.]
Gesetz zur digitalen Bildung an Saar-Schulen beschlossen

Nur kleine Änderung nach Expertenanhörung

Zu dem Gesetz hatte es im Mai eine umfangreich Expertenanhörung im Bildungsausschuss des Landtages gegeben. Als Ergebnis daraus sei eine Regelung zur Ermöglichung der "Teilbeschulung", also einer zeitlichen Verringerung der Schulpflicht, für Kinder mit gesundheitlichen Problemen in den Entwurf mitaufgenommen worden, betonte Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD).

Die bildungspolitische Sprecherin der CDU, Jutta Schmitt-Lang, kritisierte, dass damit nur ein Minimalaspekt aus der Anhörung umgesetzt worden sei. "Die ganzen großen Baustellen bleiben unberücksichtigt", sagte sie in der Debatte.

So sei etwa die Ausgestaltung der Verwaltungsvereinbarung, die die langfristige Finanzierung für die Anschaffung, Instandhaltung und Verwaltung der digitalen Geräte und Materialien regeln soll, weiterhin nicht geklärt. Auch ein pädagogisches Rahmenkonzept und Gütekriterien zur Qualitätssicherung fehlten in dem Gesetz.

Der AfD-Fraktionsvorsitzende Josef Dörr nannte das Gesetz "überflüssig". Die Lehrer und Schulleiter vor Ort wüssten besser, was die Schüler bräuchten, als Politiker im Landtag.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 25.06.2025 berichtet.


Mehr zur digitalen Bildung im Saarland

Expertenanhörung im Landtag
Die Leerstellen im Gesetz zur digitalen Bildung
Mit einem Gesetz zur digitalen Bildung will das Saarland Vorreiter sein. Die davon Betroffenen begrüßen das, zeigen aber auch auf, was aus ihrer Sicht im Gesetzestext fehlt: Finanzierungssicherheit und Qualitätskriterien.

Digitale Bildung im Saarland
Handyverbot an Grundschulen jetzt doch per Gesetz
Private Handys und Smartwatches sollen an saarländischen Grundschulen weitgehend verboten werden. Das saarländische Bildungsministerium will eine entsprechende Regelung jetzt auch gesetzlich festlegen. Zuvor hatte es lediglich ein entsprechendes Rundschreiben an die Schulen gegeben.

160 Euro pro Schuljahr
Einheitliche Leihgebühr für Schulbücher und Tablets beschlossen
Für Schulbücher und Tablets an den Schulen im Saarland wird ab dem kommenden Jahr eine einheitliche Leihgebühr eingeführt. Mit Beginn des Schuljahrs 2026/27 müssen Eltern eine Gebühr von insgesamt 160 Euro pro Jahr zahlen.

Artikel mit anderen teilen


Push-Nachrichten von SR.de
Benachrichtungen können jederzeit in den Browser Einstellungen deaktiviert werden.

Datenschutz Nein Ja