Gesetz zur digitalen Bildung an Saar-Schulen beschlossen
Der saarländische Landtag hat das Gesetz zur digitalen Bildung im Saarland verabschiedet. Es regelt unter anderem die Medienausleihe und den Distanzunterricht neu. Auch ein Handyverbot an Grundschulen wird gesetzlich verankert.
Nach rund vier Jahren Vorlaufzeit bekommt das Saarland zum 1. August das Gesetz zur digitalen Bildung an saarländischen Schulen. Mit den Stimmen der SPD-Mehrheit hat der Landtag das Gesetz in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause final verabschiedet.
Das Gesetz enthält unter anderem eine Regelung des Distanzunterrichts und sieht vor, dass Eltern an weiterführenden Schulen ab dem Schuljahr 2026/27 eine einheitliche Mediengebühr von 160 Euro zahlen müssen, die sowohl digitale als auch analoge Medien umfasst. An Grundschulen beträgt der Pauschalbetrag etwa 65 Euro.
Außerdem wurde im Rahmen des Gesetzes das Verbot der Nutzung privater Smartphones und Smartwatches an Grundschulen gesetzlich verankert, das zuvor bereits per Rundschreiben des Bildungsministeriums empfohlen wurde. Die privaten Geräte dürfen nur noch im Notfall benutzt werden.
Nur kleine Änderung nach Expertenanhörung
Zu dem Gesetz hatte es im Mai eine umfangreich Expertenanhörung im Bildungsausschuss des Landtages gegeben. Als Ergebnis daraus sei eine Regelung zur Ermöglichung der "Teilbeschulung", also einer zeitlichen Verringerung der Schulpflicht, für Kinder mit gesundheitlichen Problemen in den Entwurf mitaufgenommen worden, betonte Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD).
Die bildungspolitische Sprecherin der CDU, Jutta Schmitt-Lang, kritisierte, dass damit nur ein Minimalaspekt aus der Anhörung umgesetzt worden sei. "Die ganzen großen Baustellen bleiben unberücksichtigt", sagte sie in der Debatte.
So sei etwa die Ausgestaltung der Verwaltungsvereinbarung, die die langfristige Finanzierung für die Anschaffung, Instandhaltung und Verwaltung der digitalen Geräte und Materialien regeln soll, weiterhin nicht geklärt. Auch ein pädagogisches Rahmenkonzept und Gütekriterien zur Qualitätssicherung fehlten in dem Gesetz.
Der AfD-Fraktionsvorsitzende Josef Dörr nannte das Gesetz "überflüssig". Die Lehrer und Schulleiter vor Ort wüssten besser, was die Schüler bräuchten, als Politiker im Landtag.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 25.06.2025 berichtet.