Schüler arbeiten im Unterricht an einem Tablet (Foto: picture alliance/dpa | Soeren Stache)

Die Leerstellen im Gesetz zur digitalen Bildung

Christian Leistenschneider   14.05.2025 | 20:20 Uhr

Mit einem Gesetz zur digitalen Bildung will das Saarland Vorreiter sein. Die davon Betroffenen begrüßen das, zeigen aber auch auf, was aus ihrer Sicht im Gesetzestext fehlt: Finanzierungssicherheit und Qualitätskriterien.

Im April hat die saarländische Landesregierung ihr Gesetz zur digitalen Bildung in den Landtag eingebracht, vor der Sommerpause soll es verabschiedet werden und zum neuen Schuljahr in Kraft treten. Dazwischen hatten diejenigen, die von dem Gesetz betroffen sind, Gelegenheit, Stellung zu beziehen und Änderungsvorschläge zu machen.

Der Tenor in der Anhörung, die dazu am Mittwoch im Bildungsausschuss des saarländischen Landtags stattfand, war ein positiver: Das Gesetz bedeute einen deutlichen Fortschritt, es stelle vieles, was in der Praxis schon länger Anwendung findet, auf eine rechtssichere Grundlage.

Kommunen fürchten neue Kosten

Vieles, aber nicht alles. Denn ein zentraler Aspekt sei im Gesetz nur unzureichend geregelt: die Finanzierung. Das kritisierten insbesondere der Saarländische Landkreistag und der Saarländische Städte- und Gemeindetag (SSGT), die als betroffene Schulträger fürchten, dass längerfristig neue Kosten auf sie zukommen könnten.

Wie genau die Ausgaben für die Anschaffung, Instandhaltung und Verwaltung der digitalen Geräte und Materialien finanziert werden sollen, sei nämlich nicht direkt im Gesetz festgelegt, sondern müsse in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Land und Kommunen geregelt werden, so die Kritik. Damit sei aber nicht die gleiche langfristige Sicherheit gegeben, deswegen gehöre die Regelung ins Gesetz, forderte Frank Matheis, stellvertretender Geschäftsführer des SSGT, mit Nachdruck.

CDU kritisiert Verfahren

Die oppositionelle CDU störte sich darüber hinaus an dem Verfahren, das die SPD gewählt habe. Obwohl die angesprochene Verwaltungsvereinbarung wesentlich für das Gesetz sei, werde sie bis zur finalen Abstimmung und auch bis zu dessen Inkrafttreten höchstwahrscheinlich nicht fertig. Unter diesen Umständen sei eine verantwortungsvolle Entscheidung der Abgeordneten kaum möglich, kritisierte das CDU-Ausschussmitglied Frank Wagner.

Die SPD-Abgeordnete Martina Holzner verteidigte das Verfahren. Man habe nach der Einigung auf den Digitalpakt so schnell wie möglich gehandelt. Die Gespräche zwischen Land und Kommunen seien aber komplex.

Lehrervertreter schlägt "Gütekriterien" vor

Mehr Klarheit nicht nur bei der Finanzierung, sondern auch hinsichtlich Nutzen und Nutzung der digitalen Medien im Unterricht wünschte sich Marcus Hahn, Vorsitzender des Saarländischen Philologenverbandes. Er schlug dem Ausschuss vor, "Gütekriterien" in das Gesetz mitaufzunehmen.

Die könnten etwa Maßstäbe zur pädagogischen Konzeptionalisierung der digitalen Medien, zum Jugend- und Arbeitsschutz und zur Nutzungsdauer definieren. Denn entscheidend beim Einsatz "digitaler Unterstützungssysteme" sei die Qualität, nur so könnten sie überhaupt zum Lernerfolg beitragen.

Keine Barrierefreiheit im Gesetz

Dass in den Schulen nach wie vor hauptsächlich Lehrer für die Wartung und Administration der Digitalgeräte zuständig seien, kritisierten neben Hahn auch die Lehrergewerkschaften SLLV und GEW. Es sei zugleich "unprofessionell" und bedeute eine Überlastung der Pädagogen.

Auf eine besondere Leerstelle im Gesetzestext wies die Vertretung für die schwerbehinderten Lehrer im Saarland hin. Der Entwurf enthalte keinerlei Hinweis auf Barrierefreiheit, die sei für die betroffenen Lehrer aber unabdingbar. Wenn die Landesregierung ihrem eigenen Anspruch zur Umsetzung der EU-Behindertenrechtskonvention gerecht werden wolle, müsse sie das Gesetz entsprechend ergänzen.

Über dieses Thema wurde auch in den SR info-Nachrichten im Radio am 14.05.2025 berichtet.


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