Klage einer EVK-Krankenschwester abgewiesen
Das Arbeitsgericht Saarbrücken hat die Klage einer Krankenschwester gegen die Stiftung Kreuznacher Diakonie abgewiesen. Die Klägerin war zuletzt im inzwischen geschlossenen EVK in Saarbrücken beschäftigt.
Nach der Schließung des Evangelischen Krankenhauses (EVK) in Saarbrücken hatte die Kreuznacher Diakonie der Frau angeboten, ohne Änderung ihrer Eingruppierung in einem Krankenhaus in Neunkirchen zu arbeiten, einer Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie.
Klage gegen Versetzung
Die Frau ist nach Unternehmensangaben seit 1986 für die Diakonie tätig und arbeitete zuletzt in der Inneren und der Intensivmedizin des EVK.
Gegen ihre Versetzung und auch gegen ihre Kündigung im EVK wehrte sich die Krankenschwester und forderte auch die Zahlung einer Abfindung aus dem Sozialplan. Zuletzt hatte der Richter einen Vergleich vorgeschlagen.
Kein Anspruch
Nun jedoch hat das Gericht betont, dass die Versetzung wirksam ist. Zudem habe die Klägerin keinen Anspruch auf Abfindung. Nach Angaben der Diakonie sind Mitarbeiter von der Abfindung ausgenommen, wenn diese ohne Änderung ihrer Eingruppierung in eine andere Einrichtung in Saarbrücken, Neunkirchen oder Schwalbach versetzt wurden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Frau hat noch die Möglichkeit, beim Landesarbeitsgericht Saarland in Berufung zu gehen.
Über dieses Thema hat auch die SR 3-Rundschau vom 22.06.2023 berichtet.