Richter schlägt Diakonie Vergleich mit EVK-Beschäftigter vor
Im Streit über den Umgang mit langjährig beschäftigten Krankenpflegerinnen und -pflegern des EVK in Saarbrücken zeichnet sich möglicherweise eine Lösung ab. Noch muss die Diakonie aber erst zustimmen.
Die Behandlung der Beschäftigten des Evangelischen Krankenhauses (EVK) in Saarbrücken durch ihren Arbeitgeber, die Kreuznacher Diakonie, hatte in den vergangenen Monaten für heftige Kritik gesorgt. Bei der Verhandlung über die Klage einer Ex-Mitarbeiterin vor dem Saarbrücker Arbeitsgericht hat der Richter jetzt einen Vergleich angeregt.
Nach Schließung versetzt
Er schlug der Kreuznacher Diakonie als Träger vor, der Krankenpflegerin die halbe Abfindung nach Sozialplan zu bezahlen. Die Klägerin gab an, über 26 Jahre lang auf der Intensivstation im EVK beschäftigt gewesen zu sein.
Nach dessen Schließung im März wurde sie in eine Fachklinik für Psychiatrie in Neunkirchen versetzt. Die Krankenpflegerin hält diese Versetzung für nicht zumutbar und rechtswidrig. Sie hat die Kreuznacher Diakonie deshalb auf Abfindung nach Tarifvertrag verklagt.
Ob der vom Richter vorgeschlagene Vergleich zustande kommt, ist noch offen. Am Arbeitsgericht sind nach Angaben des Klägeranwalts derzeit noch mindestens sechs ähnlich gelagerte Klagen anhängig.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten vom 20.06.2023 berichtet.