Das Logo "Bündnis 90/Die Grünen" auf einer Fahne vor dem Reichstag (Foto: SR/ IMAGO / Joachim Sielski / Steinach)

Grünen-Landesliste nicht zur Bundestagswahl zugelassen

mit Informationen von Carolin Dylla   05.08.2021 | 14:55 Uhr

Bei der Bundestagswahl 2021 werden die Grünen im Saarland keine eigene Landesliste haben und damit auch nicht mit der Zweitstimme wählbar sein. Der Bundeswahlausschuss hat die Beschwerde der Partei zurückgewiesen.

Der Bundeswahlausschuss bestätigte in seiner Sitzung den Beschluss des Landeswahlausschusses, die Grünen-Landesliste nicht zur Bundestagswahl im September zuzulassen. Die Entscheidung fiel mit sechs gegen zwei Stimmen. Außerdem gab es zwei Enthaltungen.

Demokratische und wahlrechtliche Prinzipien verletzt

Inhaltlich folgte der Bundeswahlausschuss der Argumentation von Landeswahlleiterin Monika Zöllner, die am Freitag die Grünen-Liste zurückgewiesen hatte. Die Begründung: Der Ausschluss der Saarlouiser Delegierten vom Parteitag Mitte Juli habe grundsätzliche demokratische und wahlrechtliche Prinzipien verletzt. Und diese grundlegenden Prinzipien seien wichtiger als parteiinterne Satzungs-Regelungen, die den Ausschluss der Delegierten rechtfertigen können.

Diese Sicht teilt auch Bundeswahlleiter Georg Thiel. Die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der Grünen, die Delegierten auszuschließen, verstoße gegen demokratische Verfahrensgrundsätze.

Nur Direktkandidaten der Grünen wählbar

Damit können im Saarland nur die Direktkandidaten der Partei in den jeweiligen Wahlkreisen mit der Erststimme gewählt werden. Ihre Zweitstimme können die saarländischen Wählerinnen und Wähler jedoch nicht an die Grünen vergeben.

Bundesvorstand bedauert Entscheidung

Der Politische Bundesgeschäftsführer der Grünen, Michael Kellner, sagte, man bedauere die Entscheidung des Bundeswahlausschusses. Es sei "insbesondere für die Menschen bitter, die im Saarland mit der Zweitstimme gern eine grüne Landesliste gewählt hätten." Zudem werde der Neuanfang im saarländischen Landesverband "nun einen noch längeren Atem brauchen".

Saar-Grüne: "Harter Tag"

Die zuletzt aufgestellte Spitzenkandidatin der Landesliste, Jeanne Dillschneider, sagte dem SR, das sei "ein richtig harter Tag für die Grünen im Saarland. Für die Partei ist das eine Katastrophe nicht wählbar zu sein." Sie kündigte an, nun Wahlkampf für die Direktkandidaten der Partei zu machen.

Hubert Ulrich, der nach der ersten Aufstellung die Landesliste angeführt hatte, sieht die Schuld für das Debakel beim Bundesvorstand und dem Bundesschiedsgericht der Partei. "Sie haben die Entscheidung [...] zu verantworten." Der Bundesvorstand habe "eine neue Liste erzwungen", die durch die Entscheidung des Bundeswahlausschusses "in der Luft zerrissen" worden sei.

Zurückweisung mit langer Vorgeschichte

Die nun endgültig zurückgewiesene Liste mit der Spitzenkandidatin Jeanne Dillschneider war bereits der zweite Anlauf der Partei, eine Landesliste für die Bundestagswahl aufzustellen.

Zuvor hatte das Landesschiedsgericht Rheinland-Pfalz die erste Landesliste der Grünen gekippt. Auf dieser Liste stand noch Ex-Landeschef Hubert Ulrich auf dem Spitzenplatz. Das Parteigericht in Rheinland-Pfalz hatte argumentiert, dass bei dem ersten Parteitag am 20. Juni auch Grünen-Mitglieder abgestimmt hatten, die nicht hätten abstimmen dürfen. Es folgte wochenlanger Streit, gegenseitige Schuldzuweisungen, diverse Rücktritte aus dem eben erst neu gewählten Vorstand.

Saarlouiser Delegierte bei zweitem Parteitag ausgeschlossen

Bei der erneuten Listenaufstellung Mitte Juli waren auf Beschluss des Bundesschiedsgericht der Grünen schließlich 49 Delegierte aus Saarlouis vom ausgeschlossen – also die Delegierten aus dem Ortsverband, dessen Vorsitzender der ursprüngliche Spitzenkandidat Hubert Ulrich ist. Laut Bundessschiedsgericht waren diese Delegierten nicht satzungsgemäß gewählt worden.

Landeswahlleiterin Monika Zöllner sah in dem Ausschluss dieser Delegierten einen "eklatanten Verstoß gegen das Demokratieprinzip". Der Landeswahlausschuss folgte ihrer Empfehlung und ließ die Grünen-Liste nicht zu.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 05.08.2021 berichtet.

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