Demonstration gegen Abtreibung. (Foto: IMAGO / dieBildmanufaktur)

Schwangere sollen vor Abtreibungsgegnern besser geschützt werden

  10.04.2024 | 18:12 Uhr

Ein neues Gesetz soll sogenannte Gehsteigbelästigungen verbieten – der Bundestag berät über den Entwurf. Für die Saarbrücker Bundestagsabgeordnete Josephine Ortleb (SPD) ist das ein wichtiger Schritt. Es sei wichtig jede einzelne Frau zu schützen.

Frauen, die ungewollt schwanger werden, können in Deutschland bis zur zwölften Woche ihre Schwangerschaft straffrei abbrechen. Dafür müssen sie sich zuvor jedoch beraten lassen.

Der Gang zur Beratungsstelle wird für die Frauen dabei immer häufiger zusätzlich erschwert, weil sie davor von Abtreibungsgegnern bedrängt werden. Gegen diese sogenannte Gehsteigbelästigung will der Bundestag nun mit einem neuen Gesetz vorgehen. Die erste Lesung zu dem Entwurf war für Mittwoch angesetzt.

"Wir müssen jede einzelne Frau schützen"
Audio [SR 2, (c) SR, 10.04.2024, Länge: 07:48 Min.]
"Wir müssen jede einzelne Frau schützen"
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes wird im Bundestag diskutiert. Thema wird auch die Gehsteigbelästigung durch Abtreibungsgegner sein. Berichterstatterin der SPD ist die Saarbrücker Bundestagsabgeordnete Josephine Ortleb.

"Mit diesem Gesetz bieten wir Schwangeren dagegen Sicherheit, Vertrauen und Anonymität in Konfliktsituationen", so Josephine Ortleb, die zuständige frauenpolitische Berichterstatterin der SPD-Fraktion im Bundestag. Dadurch soll den Schwangeren der ungehinderte Zugang zu den Einrichtungen ermöglicht werden.

Das Gesetz soll zudem auch Beschäftigte von Beratungsstellen und Abtreibungspraxen schützen. "Das sind Mitarbeitende, die wirklich in heiklen Lebenslagen Menschen professionell beraten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, um Frauen ihr Recht auf reproduktive Selbstbestimmung zu gewährleisten und die verdienen ein sicheres Arbeitsumfeld und natürlich auch unsere Wertschätzung", sagte Ortleb im Gespräch mit dem SR.

Zugang zu Schwangerschaftsabbruch im Saarland bundesweit im Mittelfeld

Doch wie steht es überhaupt um die Versorgung mit Abtreibungspraxen im Saarland? Eine aktuelle Studie, die im Auftrag der Bundesregierung erstellt und am Mittwoch vorgestellt wurde, zeigt, dass das Saarland bei der Versorgung im Mittelfeld landet.

Für die ELSA-Studie wurde zum einen betrachtet, wie die Praxen für die Betroffenen erreichbar sind. Dabei gilt ein Fahrtweg von über 40 Minuten als nicht angemessen. Im Saarland erfüllen alle Landkreise eine angemessene Erreichbarkeit.

Mehr als 20.000 Frauen pro Meldestelle

Bei der Versorgungsdichte landet das Saarland mit 20.656 Frauen im reproduktiven Alter zwischen 15 und 49 Jahren pro Meldestelle im hinteren Mittelfeld. Im Vergleich: In Mecklenburg kommen auf eine Meldestelle, die Abbrüche vornimmt, nur rund 6200 Frauen.

Zudem sind die Meldestellen im Saarland stark ausgelastet. Auf eine Meldestelle kamen im Jahr 2022 rund 250 Abbrüche – das ist der höchste Wert bundesweit.

Über dieses Thema hat auch die "Bilanz am Mittag" auf SR 2 KulturRadio am 10.04.2024 berichtet.


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