Zahl der Anträge auf Opferentschädigung im Saarland gestiegen
Seit dem 1. Januar 2024 haben auch Opfer psychischer Gewalt unter Umständen einen Anspruch auf staatliche Entschädigungsleistungen. Entsprechend sind im vergangenen Jahr auch beim Landesamt für Soziales mehr Anträge auf Opferentschädigung gestellt worden.
Die Zahl der Anträge auf Opferentschädigung ist im Saarland im vergangenen Jahr gestiegen. Das hat das Sozialministerium dem SR auf Anfrage mitgeteilt. Demnach sind 2024 insgesamt 135 Anträge auf Opferentschädigung beim Landesamt für Soziales eingegangen. 2023 waren es 115.
Ein Grund für den Anstieg dürften die seit dem 1. Januar 2024 geltenden neuen gesetzlichen Regelungen des Sozialen Entschädigungsrechts (SGB XIV) sein. Dabei ist der Kreis der Anspruchsberechtigen deutlich erweitert worden – etwa um Opfer psychischer Gewalttaten. Dadurch sei auch "in den nächsten Jahren mit einem sukzessiven Anstieg der Antragszahlen zu rechnen", so eine Ministeriumssprecherin.
Gleichzeitig wüssten inzwischen immer mehr Betroffene von Gewalt, dass sie unter Umständen einen Anspruch auf staatliche Entschädigungsleistungen haben.
Wann steht Gewaltopfern eine Entschädigung zu?
Leistungen nach dem SGB XIV werden erbracht, wenn:
- ein schädigendes Ereignis (z. B. Raubüberfall oder Misshandlung),
- das zu einem gesundheitlichen Schaden führt (z. B. Beinbruch oder Schock),
- gesundheitliche (z. B. Gehbehinderung oder psychisches Trauma) und/oder wirtschaftliche (z. B. Einkommenseinbußen) Folgen verursacht.
Seit 2024 gibt es die "Schnellen Hilfen"
Wie lange die Bearbeitung eines Antrags dauert, ist nach Angaben des Sozialministeriums individuell und lässt sich nicht pauschalisieren. Sie hänge "von der jeweiligen Tat und den verursachten Schädigungsfolgen ab".
Zunächst müsse geprüft werden, ob dem Antragstellenden überhaupt Leistungen nach dem SGB XIV zustehen. Dafür werden unter anderem eigene Schilderungen sowie Polizeiberichte, Zeugenaussagen und Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft berücksichtigt. "Insbesondere die Dauer eines Ermittlungsverfahrens kann die Bearbeitungszeit erheblich beeinflussen".
Um die Betroffenen in dieser Zeit nicht alleine zu lassen, sind im Januar 2024 auch die sogenannten Schnellen Hilfen eingeführt worden. Mit ihnen soll Opfern unabhängig von der Dauer des weiteren Antragsverfahrens so schnell wie möglich geholfen werden – etwa durch eine psychotherapeutische Behandlung in einer Traumaambulanz. Sie soll "den Eintritt oder die Chronifizierung psychischer Gesundheitsstörungen verhindern".
Was Gewaltopfern zusteht
Der Leistungskatalog nach dem SGB XIV umfasst insbesondere:
- Soforthilfe durch schnell verfügbare psychologische Beratung und Betreuung in Traumaambulanzen in ganz Deutschland
- Kompetente Begleitung während des Verwaltungsverfahrens durch ein Fallmanagement
- Leistungen der Krankenbehandlung und bei Pflegebedürftigkeit
- Leistungen zur Teilhabe (z. B. zur sozialen Teilhabe am Leben)
- Besondere Leistungen im Einzelfall (z. B. Leistungen zum Lebensunterhalt)
- monatliche Entschädigungszahlungen (z. B. Rentenzahlungen)
- Berufsschadensausgleich und weitere Leistungen (bei Blindheit; Kosten von Überführung und Bestattung)
Fallmanager bieten niedrigschwellige Unterstützung
Niedrigschwellige Unterstützung sollen die Betroffenen seit Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen außerdem von Fallmanagerinnen bzw. -managern bekommen.
Im Landesamt für Soziales arbeiten nach Ministeriumsangaben zwei Fallmanagerinnen. "Sie informierten Opfer von Gewalttaten bereits vor der Antragstellung über das Soziale Entschädigungsrecht und das Verwaltungsverfahren. Außerdem werden sie bei der Antragstellung, dem Antragsverfahren sowie dem späteren Leistungsverfahren beratend und unterstützend tätig." Um ihre Hilfe in Anspruch zu nehmen, muss kein gesonderter Antrag gestellt werden.
Opfer von Gewalt im Saarland können sich auf der Webseite des Landesamts für Soziales über ihre Möglichkeiten informieren. Unterstützung bekommen sie auch von der Hilfsorganisation Weißer Ring im Saarland.
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