Frau am Fenster (Foto: dpa/Fabian Sommer)

Entschädigung jetzt auch für Opfer psychischer Gewalt

Bettina Rau   05.03.2024 | 21:02 Uhr

Nur wenige Betroffene einer Gewaltstraftat stellen einen Antrag auf Opferentschädigung – obwohl ihnen Hilfe zusteht. Jetzt könnten sich diese Zahlen aber ändern, denn anspruchsberechtigt sind seit Anfang Januar dieses Jahres auch Opfer psychischer Gewalt.

Wer Opfer einer Gewalttat wird, der leidet oft ein Leben lang unter den Folgen. Dabei wissen Betroffene häufig nicht, dass sie einen Anspruch auf Entschädigung haben – seit Anfang Januar gilt dieser nach dem neuen Opferentschädigungsgesetz nun auch für Opfer psychischer Gewalt.

Bundesweit stellen laut Roland Theis, dem Vorsitzenden des Weißen Rings Saarland, gerade einmal acht Prozent der Anspruchsberechtigten einen Antrag auf Opferentschädigung. Ein Grund könne fehlendes Wissen sein. Ein anderer, dass Betroffene das Verwaltungsverfahren scheuen, weil sie Angst haben retraumatisiert zu werden, d.h. wieder mit der Straftat konfrontiert zu werden.

Nach den neuen Regelungen sollen deshalb nun auch Fallmanagerinnen und -manager eingesetzt werden, die den Antragsprozess beratend begleiten.

Video [aktueller bericht, 05.03.2024, Länge: 4:04 Min.]
Weißer Ring hofft auf mehr Anträge durch neues Opferentschädigungsgesetz

Entschädigung auch für Opfer psychischer Gewalt "überfällig"

In der Kinder-Traumaambulanz im Saarland stimmt sich Peter Becker, einst Polizeidirektor und heute stellvertretender Vorsitzender des Weißen Rings, regelmäßig mit der leitenden Psychologin Andrea Dixius ab. Dass nun auch Opfer psychischer Gewalt mehr Hilfe finden sollen, halten beide für überfällig. Denn Becker hat in seinem Berufsleben manchen Fall erlebt, bei dem ihm die Hände gebunden waren.

"Eine junge Frau kommt mit ihrem vierjährigem Sohn nach Hause, sperrt die Haustür auf, draußen ist es schon dunkel, als ihr aus der Wohnung heraus zwei mit Sturmhauben bewaffnete Einbrecher entgegenkommen und ihr eine Waffe an den Kopf halten. Die Folge kann sich jeder ausmalen, das war kein Fall nach dem alten Opferentschädigungsgesetz, heute können wir helfen."

Schnelle Hilfe für traumatisierte Kinder

Gerade Kinder, die traumatisiert sind, bräuchten schnell Hilfe. In der Traumaambulanz wünscht man sich deshalb noch mehr Anlaufstellen und am besten auch eine zentrale Einrichtung wie ein sogenanntes "Childhood House", in dem alle Hilfsangebote zentral zu erreichen sind.

Das sei wichtig "gerade mit dem Anspruch, relativ schnell einen Ersttermin anbieten zu können", erklärt Dixius. Genauso wichtig sei es aber auch, um dem hohen Anfragevolumen, das man derzeit habe, auch künftig gerecht werden zu können.

Umfassender über Hilfen informieren

Laut Weißem Ring müssen Betroffene stärker auf Hilfen, die ihnen zustehen, aufmerksam gemacht und umfassend darüber informiert werden. Dass auch Opfer psychischer Gewalt nun berücksichtigt werden, sei gut, allerdings sollte der Kreis der Betroffenen in Zukunft noch erweitert werden.

"Beispielsweise der Wohnungseinbruchsdiebstahl: Dort kommt es zwar nicht zu Gewalt gegen Personen, wenn sie beispielsweise nicht zu Hause sind, aber die Traumatisierung des Eindringens von Fremden – auch da wünschen wir uns, dass es zu einer Opferentschädigung kommen kann", fordert Theis vom Weißen Ring.

Über dieses Thema hat auch der aktuelle bericht im SR Fernsehen am 05.03.2023 berichtet.


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