Ein Rollstuhl steht in einem Flur (Foto: IMAGO / YAY Images)

Viele Anträge von Gewaltopfern im Saarland werden abgelehnt

  13.09.2023 | 08:59 Uhr

Im Saarland ist im vergangenen Jahr mehr als die Hälfte der Anträge auf Entschädigung von Gewaltopfern abgelehnt worden. Die Ablehnungsquote ist nach Angaben der Opferschutzorganisation "Weißer Ring" noch einmal höher als im Bundesschnitt.

Opfer von Gewalttaten haben in Deutschland unter bestimmten Umständen Anspruch auf staatliche Entschädigung. Nur ein geringer Anteil der Gewaltopfer stellt aber überhaupt einen Antrag - und dieser wird dann oft auch noch abgelehnt, zeigt eine Erhebung der Organisation Weißer Ring.

Viele Anträge von Gewaltopfern im Saarland werden abgelehnt
Audio [SR 3, Interview: Simin Sadeghi (c) SR, 13.09.2023, Länge: 04:48 Min.]
Viele Anträge von Gewaltopfern im Saarland werden abgelehnt

Entschädigungsantrag nur nach jeder 20. Gewalttat

Im Saarland sind demnach im vergangenen Jahr nur bei knapp fünf Prozent aller erfassten Gewalttaten Entschädigungsanträge gestellt worden. Über die Hälfte (rund 56 Prozent) davon wurden abgelehnt. Damit liegt das Saarland über dem Bundesdurchschnitt (Ablehnungsquote 47 Prozent).

Anerkannt wurden im Saarland 21 Prozent der Anträge - die restlichen Anträge hatten sich aus "sonstigen Gründen" erledigt. Der Weiße Ring sprach von einem neuen historischen Tiefpunkt.

Welche Entschädigung ist möglich?

Wer in Deutschland Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat und dadurch gesundheitlich geschädigt wird, hat Anspruch auf Opferentschädigung.

So werden nach Angaben des Bundessozialministeriums zum Beispiel die Krankenbehandlung, Hilfsmittel wie Prothesen und ein Rollstuhl oder auch Pflegekosten übernommen.

Wer grundsätzlich keine Entschädigung erhält

Eigentums- oder Vermögensschäden werden nicht ersetzt. Auch Schmerzensgeld werde keines gezahlt, heißt es vom Ministerium.

Keinen Anspruch auf Entschädigung hat, wer den Schaden selbst verursacht hat - oder wenn das eigene Verhalten Grund dafür war. So schließt zum Beispiel die Verwicklung in organisierte Kriminalität eine Entschädigung aus.

Mehr Informationen zum Opferentschädigungsrecht und die Antragsformulare gibt es hier auf der Internetseite des Bundessozialministeriums.

Über dieses Thema berichteten die SR-Hörfunknachrichten am 13.09.2023.


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