Cold Case Völklingen: Staatsanwaltschaft fordert Lebenslänglich
Die Plädoyers im Cold Case aus Völklingen sind gehalten und gehen sehr weit auseinander. Während die Staatsanwaltschaft lebenslänglich fordert, sieht die Verteidigung mangelnde Indizien. Das Urteil im Prozess um das ermordete Ehepaar soll am 4. Juni fallen.
Im Doppelmordprozess von Völklingen hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslängliche Freiheitsstrafe beantragt. Auch die Nebenkläger plädierten auf lebenslänglich. Sie forderten, ebenso wie die Staatsanwaltschaft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der inzwischen 70 Jahre alte Angeklagte vor fast 30 Jahren das Ehepaar in dessen Wohnung heimtückisch aus Habgier erschlagen hat.
Angeklagter ist vielfach vorbestraft
Zudem sei er wegen siebenfachen versuchten Mordes zu verurteilen, da er in dem Mehrparteienhaus Feuer gelegt habe, um den Mord zu vertuschen. Es gebe zwar keine unmittelbaren Beweise wie Zeugen oder Videoaufnahmen, aber zahlreiche Indizien wie etwa DNA-Spuren des Angeklagten unter den Fingernägeln eines der Opfer oder Blut des Angeklagten in einer Schublade.
Des Weiteren sprächen die Vorstrafen eine eindeutige Sprache. Nicht nur ein gutes Dutzend Eintragungen unter anderem wegen Rauschgiftbesitzes, sondern auch ein versuchter Mord. 1983 habe er wegen 400 D-Mark auf einen Mann eingestochen, der nur per Not-OP gerettet werden konnte.
Verteidigung hält an Alibi fest
Die Verteidigung plädierte dagegen auf Freispruch, sie hält die Indizien nicht für ausreichend. Der 70-Jährige habe für die Tatzeit ein Alibi, sei in der Saarbrücker Drogenszene unterwegs gewesen. Das jedoch konnte keiner der Zeugen während des Prozesses bestätigen.
Das Urteil soll am 4. Juni fallen.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 21.05.2025 berichtet.