Doppelmord in Völklingen: Neue Technik führte Ermittler auf Spur des Angeklagten
Neue DNA-Methoden und die akribische Arbeit der Polizei könnten nun dazu führen, einen Mord an einem Ehepaar in Völklingen vor fast 30 Jahren aufzuklären. Aufgrund neuer Spuren muss sich seit Donnerstag deswegen ein 71-Jähriger vor dem Landgericht verantworten. Zum Prozessauftakt äußerte er sich nicht zur Tat.
Mord aus Habgier und acht Fälle versuchten Mordes: So lauten die Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft gegen einen heute 71-Jährigen erhoben hat. Er soll 1996 ein Ehepaar in dessen Wohnung in der Alten Schulstraße in Völklingen getötet haben. Am Donnerstag hat am Landgericht Saarbrücken der Prozess gegen ihn begonnen.
DNA-Spur an Geldbörse führt zu Angeklagtem
Sollte der 71-Jährige tatsächlich des Mordes überführt werden, dann ist das ein Erfolg akribischer Polizeiarbeit. So berichtete die zuständige Ermittlerin, dass sie sich den Cold Case Völklingen im Mai 2024 routinemäßig angeschaut habe. In einem Tatortbericht aus dem Jahr 1996 sei ihr aufgefallen, dass dort eine Geldbörse erwähnt worden sei.
In deren Innerem hätten die Kollegen Blutspuren entdeckt, die man damals allerdings nicht eindeutig habe zuordnen können. Die Beamtin ist dann der kriminalistischen These nachgegangen, dass die Blutspuren im Inneren der Börse eigentlich nur vom Täter stammen können. Der habe die Wohnung nach der Tat nach Wertgegenständen und Geld durchsucht.
Die Geldbörse befand sich noch in der Asservatenkammer und wurde gentechnisch untersucht – dabei gab es einen Treffer, die Spur führte zu dem Angeklagten. Außerdem fanden die Ermittler auch DNA-Spuren unter den Fingernägeln eines der Opfer, die zwischenzeitlich dem Angeklagten zugeordnet werden konnten.
Vorwurf: Mord und versuchter Mord
Der Angeklagte soll das Paar erschlagen und ausgeraubt haben. Nach früheren Ermittlungen war eine abgebrochene Gardinenstange ein mögliches Tatwerkzeug.
Danach soll er Feuer in Wohnung gelegt haben, um Spuren zu beseitigen und die Tat zu verdecken. Da sich zu diesem Zeitpunkt weitere acht Personen in dem Mehrfamilienhaus aufhielten, geht die Anklage zusätzlich von achtfachem versuchtem Mord aus. Der Angeklagte habe zumindest billigend in Kauf genommen, dass weitere Personen ums Leben kommen könnten.
1996 vernommen, aber nicht verdächtig
Es gibt auch Hinweise drauf, dass sich der Angeklagte und seiner Opfer gekannt haben. Einbruchsspuren seien nämlich keine gefunden worden. Außerdem waren bereits 1996 gemeinsame Fotos von ihm und dem Ehemann in der Wohnung entdeckt worden. Er war damals über Zeugenaussagen identifiziert worden.
Der 71-Jährige war deshalb bereits 1996 von der Polizei vernommen worden – ein Tatverdacht bestand damals nicht. Im September vergangenen Jahres wurde er dann aber doch noch nach fast 30 Jahren festgenommen.
Da Mord nicht verjährt, sitzt der 71-Jährige nun auf der Anklagebank. Zum Prozessauftakt schwieg er, will sich aber an einem der nächsten Prozesstage äußern. Für den Prozess wurden weitere Termine bis Ende April festgelegt.
Über dieses Thema hat auch die SR info Rundschau auf SR 3 Saarlandwelle am 06.03.2025 berichtet.