Eine Statuette der Justitia steht vor alten Gesetzbüchern (Foto: IMAGO / agefotostock)

Drei Jahre Haft wegen Beteiligung an Schockanrufen

  16.06.2023 | 21:10 Uhr

Das Freiburger Landgericht hat eine 24-jährige Frau wegen ihrer Beteiligung an Schockanrufen zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Gruppe, zu der die Frau laut Anklage gehörte, war unter anderem im Saarland aktiv.

Als sogenannte Läuferin soll die 24-Jährige die Wertsachen bei den Betrugsopfern abgeholt haben. Dabei soll es sich um Geld und Schmuck im Wert von insgesamt fast 400.000 Euro gehandelt haben.

Das Freiburger Landgericht hielt der Frau am Freitag zu Gute, in "etwas hereingerutscht" zu sein und verurteilte sie deshalb lediglich für Beihilfe zum Betrug. Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.

Opfer werden unter Druck gesetzt

Betrüger geben sich bei der Masche "Schockanruf" als angebliche Kinder, Enkel, vermeintliche Polizeibeamte oder Rechtsanwälte aus und täuschen eine dramatische Notlage eines nahen Angehörigen vor, beispielsweise einen Verkehrsunfall. Gefordert werden hohe Summen, die von den gestressten Opfern unter Zeitdruck beschafft werden sollen.

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Über dieses Thema berichteten die SR-Hörfunknachrichten am 16.06.2023.


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